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Gemeinderat: Regelung zur Finanzierung der Fraktionen und Gruppierungen angepasst

29. November 2019 | Heidelberg

Der Heidelberger Gemeinderat besteht aus 48 ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten. Diese sind derzeit in sechs Fraktionen, einer Arbeitsgemeinschaft, zwei Gruppierungen und zwei Einzelmitglieder organisiert. Die Stadt Heidelberg stellt den Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitgliedern zur Finanzierung ihres Sach- und Personalaufwands, der für die Ausübung ihrer Gemeinderatstätigkeit erforderlich ist, Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese sind in der Fraktionsfinanzierungsatzung festgelegt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. November 2019 eine Änderung der Satzung beschlossen, die rückwirkend zum 1. Oktober 2019 in Kraft tritt.

 

Die neue Regelung sieht eine weitere Aufschlüsselung der Anspruchsgruppen vor: Die Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder werden je nach Größe in sieben Anspruchsgruppen unterteilt – von Einzelmitgliedern bis hin zu Fraktionen oder Gruppierungen ab 15 Gemeinderatssitzen. Bislang gab es drei Anspruchsgruppen. Die zur Verfügung gestellten Budgets für Personalkosten werden gestaffelt nach der Größe der einzelnen Anspruchsgruppen berechnet. Die finanziellen Mittel für Sachkosten setzen sich weiterhin aus einem Sockelbetrag und einem Pro-Kopf-Betrag zusammen. Die Höhe des Sockelbetrages orientiert sich ebenfalls an den neu gebildeten Anspruchsgruppen.

 

Jährliches Budget für Personalkosten:

 

  • Einzelmitglied (1 Sitz): 11.600 Euro
  • Sonstige Gruppierung (2 Sitze): 23.200 Euro
  • Kleine Fraktion oder Gruppierung (3 bis 5 Sitze): 40.600 Euro
  • Mittlere Fraktion oder Gruppierung (6 bis 8 Sitze): 69.600 Euro
  • Große Fraktion oder Gruppierung (9 bis 11 Sitze): 98.600 Euro
  • Sehr große Fraktion oder Gruppierung (12 bis 14 Sitze): 127.600 Euro
  • Fraktion oder Gruppierung ab 15 Sitzen: 156.600 Euro

 

Jährliches Budget für Sachkosten:

 

Der Sockelbetrag für Einzelmitglieder, Fraktionen und Gruppierungen beträgt:

  • Einzelmitglied (1 Sitz): 3.000 Euro
  • Sonstige Gruppierung (2 Sitze): 3.000 Euro
  • Kleine Fraktion oder Gruppierung (3 bis 5 Sitze): 5.000 Euro
  • Mittlere Fraktion oder Gruppierung (6 bis 8 Sitze): 7.000 Euro
  • Große Fraktion oder Gruppierung (9 bis 11 Sitze): 9.000 Euro
  • Sehr große Fraktion oder Gruppierung (12 bis 14 Sitze): 10.000 Euro
  • Fraktion oder Gruppierung ab 15 Sitzen: 16.000 Euro

 

Hinzu kommt jeweils ein Kopfbetrag von 500 Euro pro Gemeinderatssitz.

 

Bereitstellung von Räumen, Büroausstattung/Mobiliar und EDV-Betreuung beziehungsweise Leistung von Ausgleichsbeträgen:

 

Für Fraktionen und Gruppierungen mit mindestens sechs Mitgliedern werden – je nach Verfügbarkeit und Raumgröße – zwei Räume mit entsprechender Ausstattung im Rathaus bereitgestellt oder Ausgleichszahlungen geleistet. Fraktionen oder Gruppierungen ab zwölf Mitgliedern erhalten zusätzlich jährlich einen Ausgleichsbetrag von 5.000 Euro zur Anmietung eines externen Besprechungsraumes für die Abhaltung von Fraktionssitzungen. Für Fraktionen oder Gruppierungen bis einschließlich fünf Mitglieder und Einzelmitglieder werden aktuell wie bisher entsprechende Ausgleichzahlungen geleistet.

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