Anklage gegen Mannheimer Polizeibeamten wegen Vergewaltigung erhoben
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Mannheim Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in zwei tateinheitlichen Fällen zum Amtsgericht Mannheim – Schöffengericht – erhoben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Beamte am 8. Juni 2025 Hinweisen auf unerlaubte Prostitution in einem Mannheimer Hotel nachgegangen sein und dabei zwei Frauen kontrolliert haben. Den Ermittlungen zufolge war ihm zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass die beiden Frauen unter einem Vorwand nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen worden sein sollen.
Im Zuge der Kontrolle soll der Polizeibeamte den Frauen erklärt haben, sie müssten eine Strafe bezahlen. Als diese angaben, hierzu nicht in der Lage zu sein, soll er geäußert haben, man könne die Angelegenheit auch anders lösen.
Noch am selben Abend soll der Beamte die beiden Frauen außerhalb seiner Dienstzeit erneut aufgesucht haben. Laut Anklage habe er ihnen eine Geldstrafe oder eine Festnahme angedroht, falls sie seiner Aufforderung zum Geschlechtsverkehr nicht nachkämen. Aus Angst vor Strafverfolgung und einer Inhaftierung sollen die Frauen den sexuellen Handlungen zugestimmt beziehungsweise diese geduldet haben.
Die mutmaßlich Geschädigten wandten sich später an andere Polizeibeamte, woraufhin die Ermittlungen eingeleitet wurden.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe leitete das Polizeipräsidium Mannheim ein Disziplinarverfahren ein und suspendierte den Beamten. Er ist derzeit nicht im Dienst.
Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Amtsgericht Mannheim. Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.












