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Gesundheitsamt beginnt mit der flächendeckenden Testung auf Corona-Infektionen in Alten- und Pflegeheimen im Rhein-Neckar-Kreis sowie in der Stadt Heidelberg

7. Mai 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Politik

Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, beginnt am morgigen Freitag, 8. Mai, mit der von der Landesregierung angekündigten landesweiten flächendeckenden Testung auf Corona-Infektionen in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis sowie in der Stadt Heidelberg.

 

Etwa 7000 Bewohnerinnen und Bewohner sollen innerhalb von vier Wochen auf SARS-CoV-2 getestet werden. Dieser Flächentest dient dazu, einen Überblick über das Infektionsgeschehen in dieser besonders schutzbedürftigen (vulnerablen) Personengruppe zu erhalten. „Das ist wichtig, da in stationären Pflegeeinrichtungen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der enge Kontakt zwischen Betreuern und Betreuten und auch eventuell zu spät erkannte Infektionen dazu führen können, dass sich Bewohnende und Personal gegenseitig anstecken“, erklärt Dr. Britta Knorr, Ärztin im öffentlichen Gesundheitsdienst, die die Testungen seitens des Gesundheitsamtes koordiniert.

 

Durch eine weitreichende Testung der Einrichtungen – Bewohnende und Pflegepersonal – kann eine Infektion frühzeitig erkannt werden und Infektionsketten können unterbrochen werden. Die Betroffenen können so rechtzeitig behandelt und alle anderen Bewohner geschützt werden. „Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig – wir haben dafür Einverständniserklärungen der Betroffenen bzw. ihrer gesetzlichen Betreuer oder Bevollmächtigten vorbereitet“, erläutert der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Rainer Schwertz. Zur Abklärung einer Infektion entnimmt im Auftrag des Gesundheitsamtes geschultes medizinisches Personal eine Probe mit einem Wattestäbchen aus den oberen und/oder tiefen Atemwegen als Abstrich aus dem Nasen-, Mund-, Rachenbereich.

 

Das Personal der Einrichtungen kann sich im Zuge der Testung bestimmter Fokusgruppen (vgl. PM vom 30. April) über die Test-Center des Gesundheitsamtes – unabhängig von Symptomatik oder Kontakt zu erkrankten Personen – testen lassen. Der Zugang zum Test erfolgt bei einem Testzentrum in räumlicher Näher des Wohnortes über eine Terminvergabe bei der Hotline des Gesundheitsamts unter der Telefonnummer 06221/522-1881.

 

Hintergrund:

Nachdem bislang die Kostenübernahme bei Testungen von asymptomatischen Bewohnern oder Personal nicht geklärt war, hat nun das Land Baden-Württemberg beschlossen, dass das Land vorerst die Kosten tragen wird, bis bundesweit die Finanzierung bzw. Abrechnung mit den Krankenkassen geregelt ist.

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