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Grundschulanmeldetermine für das Schuljahr 2022/23

8. Februar 2022 | Bildung, Mannheim

Für das kommende Schuljahr 2022/23 werden Familien von Schulanfänger*innen gebeten, folgende Termine zu notieren: Am Donnerstag, 17. Februar 2022, von 9 Uhr bis 12 Uhr, sowie am Freitag, 18. Februar 2022, von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, können die neuen Erstklässler*innen an ihren jeweiligen Schulen angemeldet werden.

Darüber hinaus können einzelne Schulen weitere Termine anbieten. Den Einschulungstermin sowie Antworten auf weitere Fragen erhalten Eltern an der jeweiligen Grundschule ihres Bezirks, sowie unter www.mannheim.de/grundschulanmeldung beim Fachbereich Bildung, Abteilung Bildungsplanung/Schulentwicklung, Telefon 0621/293-9969 oder per E-Mail an [email protected].

Eltern sollten in diesem Schuljahr bitte besonders darauf achten, wie die Schulen unter Pandemiebedingungen die Schulanmeldungen organisieren, beispielsweise, ob das Kind zur Anmeldung mitkommen darf. Informationen dazu finden sich auf der Homepage der jeweiligen Schule. Es wird darum gebeten, nicht ohne Termin in der Schule zu erscheinen. Für den Zutritt ins Schulgebäude gilt die 3G-Regel.

Welche Grundschule wird das Kind besuchen?
Die zukünftige Schule ist abhängig vom Wohnsitz. Der Grundschulfinder der städtischen Homepage hilft bei der Suche: Unter https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/die-ersten-schuljahre/grundschulfinder einfach die Wohnadresse eingeben, schon wird die zuständige Grundschule angezeigt.

Für den Fall, dass das Kind eine andere Schule besuchen soll, muss ein Antrag auf einen Schulbezirkswechsel bei der Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirks vorgelegt werden. Den Antrag selbst kann unter dem Link http://schulaemter-bw.de/SCHULAMT-MANNHEIM,Lde/Startseite/Service/Formulare heruntergeladen werden.

Folgende Unterlagen sollten auf jeden Fall mitgebracht werden: die Geburtsurkunde des Kindes, falls möglich das Familienstammbuch, alle Pässe, einen Nachweis der Religionszugehörigkeit und den Impfausweis im Original. Wurde im Vorjahr eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragt, sollte auch dieser Nachweis mitgebracht werden. Alleinerziehende Elternteile werden gebeten, den Nachweis über das Sorgerecht mitzubringen.

Zudem sollte beachtet werden, dass in öffentlichen Gebäuden, so auch den Schulen, Maskenpflicht besteht.

Quelle: Stadt Mannheim

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