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Grundsicherungsleistungen für ukrainische Geflüchtete

20. Mai 2022 | Mannheim, Politik

Jobcenter Mannheim richtet von 25. Mai bis 3. Juni eine gesonderte Antragstelle ein

Ab 1. Juni erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Hartz IV“) – darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Voraussetzung ist, dass sie im Ausländerzentralregister registriert sind und über eine Fiktionsbescheinigung verfügen. Für in Mannheim registrierte Geflüchtete, die bislang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben und die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, ist daher ein Übergang in die Zuständigkeit des Jobcenters Mannheim zum Monatswechsel vorgesehen.

Zwischen Mittwoch, 25. Mai, und Freitag, 3. Juni, wird das Jobcenter Mannheim hierfür in der Ifflandstraße 2-6 eine gesonderte Antragstelle einrichten, um im Wege der kurzfristigen Antragsbearbeitung und -beratung einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Zur Beantragung der Grundsicherungsleistungen stehen zweisprachige Antragsformulare in den Dienststellen des Jobcenters Mannheim zur Auslage sowie unter www.jobcenter-mannheim.de und www.mannheim.de/ukraine-hilfe-mannheim (Sie gelangen zu den Antragsformularen u.a. über die FAQs, Menüpunkt „Soziale Leistungen“) zum Download bereit.
Die Abgabe und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Erdgeschoss des Jobcenters während des genannten Zeitraums werktags zwischen 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr.

In diesem Zeitraum wird die Schwerpunktarbeit des Jobcenters in der Bearbeitung der Anträge der Geflüchteten aus der Ukraine liegen.

Antragstellende werden gebeten, die folgenden Dokumente mitzuführen:
– vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (siehe Download-Links)
– Fiktionsbescheinigung alternativ elektronischer Aufenthaltstitel
– Ausweisdokument oder Reisepass
– aktuelle Meldebescheinigung (übereinstimmend mit Ihrem gegenwärtigen Aufenthalt/ Wohnort)
– Kontoeröffnungsschreiben oder eine Kopie Ihrer Bankkarte (Vorder- und Rückseite)
– falls vorhanden Ihre Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse nebst Rentenversicherungsnummer
– Mietvertrag, sofern Sie bereits Mieter*in einer Wohnung sind.

Quelle: Stadt Mannheim

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