Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 13. Januar 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Heidelberg: Coronavirus: Es gilt die Maskenpflicht – aus medizinischen Gründen aber nicht für alle

22. Mai 2020 | Gesellschaft, Heidelberg, Leitartikel

Kommunale Behindertenbeauftragte warnt vor Diskriminierung der Betroffenen

 

Seit Ende April gilt in Baden-Württemberg beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen und an den Haltestellen Maskenpflicht – doch es gibt auch Menschen, die berechtigterweise ohne Maske unterwegs sind. Bei ihnen liegen eine Behinderung oder medizinische Gründe vor, beispielsweise Asthma oder vermehrter Speichelfluss. Auch für manche Menschen mit einer Zwangsstörung wäre das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes unzumutbar. Bei der Kommunalen Behindertenbeauftragten Christina Reiß häufen sich nun Rückmeldungen von Betroffenen, die deshalb Probleme bekommen haben – insbesondere bei weniger offensichtlichen Fällen. „Viele Behinderungen sieht man Menschen gar nicht an – im Fall der Maskenpflicht kann das zu Problemen führen“, sagt Reiß.

„Menschen wird der Zutritt zu Geschäften verweigert, obwohl sie ein ärztliches Attest vorweisen können. Oder ihnen wird der Zutritt verweigert, wenn sie keinen Einkaufswagen nutzen können, weil sie beispielsweise auf eine Gehhilfe angewiesen sind. Das Personal beruft sich auf das Hausrecht. Andere berichten von verbalen Attacken an Haltestellen oder in Bussen. Solche Ausgrenzungen müssen wir verhindern, sie verstoßen gegen das Antidiskriminierungsgesetz“, appelliert Reiß. Sie hofft, dass die zu Beginn der Corona-Pandemie gewachsene Solidarität in der Gesellschaft weiter tragfähig bleibt und bittet die Bevölkerung um Verständnis und Rücksichtnahme. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt wird bei Bedarf Einzelhändler, andere Betriebe sowie Kundinnen und Kunden über die Regelung aufklären.

Hintergrund: Wann muss keine Maske getragen werden?

Wenn aus medizinischen Gründen keine Maske getragen werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Sofern dies nicht offensichtlich ist, ist für spätere Kontrollen ein Nachweis erforderlich. Dies kann beispielsweise durch eine ärztliche Bestätigung erfolgen. Betroffene sollten mit ihrem Haus- oder Facharzt sprechen. Auch für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Masken auf- oder absetzen können, besteht keine Maskenpflicht. Auch schwerhörige oder gehörlose Menschen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache in der Kommunikation angewiesen sind, sowie deren Begleitpersonen müssen keine Maske tragen. In der ärztlichen Bescheinigung muss keine Diagnose angegeben werden.

Das könnte Sie auch interessieren…

Theodor-Fliedner-Stiftung erhält PIP-Siegel

Gesundheitsprävention bei der Theodor-Fliedner-Stiftung Die Theodor-Fliedner-Stiftung wurde von der AOK Baden-Württemberg mit dem PIP-Siegel (Prävention in der Pflege) ausgezeichnet. Dieses Qualitätssiegel würdigt Pflegeeinrichtungen, die sich systematisch und...

Feierliche Übergabe des Hauses des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis

Am 23. Januar 2026 findet die feierliche Übergabe der Räumlichkeiten für das Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis statt. Die Veranstaltung findet in der Harberstraße 3, 69126 Heidelberg, statt. Eingeladen sind alle Medienvertreterinnen und...

Gemeinschaftliche Körperverletzung am Bismarckplatz – Zeugen gesucht

In der vergangenen Sonntagnacht kam es gegen 03:30 Uhr am Heidelberger Bismarckplatz zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der zwei Taxifahrer leicht verletzt wurden. Zum Tatzeitpunkt lehnten ein 36- und ein 38-jähriger Fahrer nacheinander die Beförderung...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert