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Heidelberg: Gemeinderat beschließt sechs Bebauungspläne

20. Dezember 2019 | Heidelberg, Politik

Bei folgenden Bebauungsplanverfahren hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am 17. Dezember 2019 dem jeweiligen Abwägungs- und Satzungsbeschluss zugestimmt.

 

  • Südstadt Konversion Teil 1: Mark-Twain-Village Südost: Das Plangebiet umfasst das Areal zwischen der Römerstraße und Kirschgartenstraße sowie südlich der Rheinstraße (südlich der Chapel) und nördlich der Sickingenstraße. Es wird laut Plan mit einer „bestandsorientierten Entwicklung“ umgenutzt – diese Entwicklung ist auch schon weitgehend abgeschlossen. Die an der Kirschgartenstraße liegenden Flächen werden als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Hier sind in sanierte Häuser bereits im Jahre 2016 Mieterinnen und Mieter in über 80 Wohnungen eingezogen. Die an der Römerstraße liegenden Flächen wurden überwiegend als Mischgebiet festgesetzt. Hier wurden damit die planerischen Voraussetzungen geschaffen, um studentisches Wohnen, ein Ausbildungshaus sowie Büronutzung und eine Kindertagesstätte unterzubringen. Zudem wurde südlich der Rheinstraße (südlich der Chapel) eine nunmehr öffentlich zugängliche Grünfläche als Parkfläche festgesetzt. Diese wird im Zuge der Bauarbeiten zum ANDEREN PARK noch realisiert.

 

  • Südstadt Konversion Teil 2: Mark-Twain-Village Nord: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umschließt die nördlich der Rheinstraße liegenden Flächen bis zur Feuerbachstraße sowie die der Chapel südlich der Rheinstraße und das Baufeld für vier Wohngruppen nördlich der Eleonore-Sterling-Straße. Während die Flächen östlich der Römerstraße für Neubauten vorgesehen sind, sollen die drei westlich der Römerstraße liegenden U-förmigen Baufelder mit Bestandsgebäuden baulich an der Römerstraße und an der Elsa-Brandström-Straße ergänzt werden. Die entsprechenden Bauvorhaben setzt die MTV Bauen und Wohnen und GmbH um. 70 Prozent des entstehenden Wohnraums liegen im preiswerten Segment. Entlang der Rheinstraße soll zudem eine bisher in der Südstadt fehlende Stadtteilmitte entwickelt werden. Um diesem Charakter zusätzliche Geltung zu verleihen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, hat der Gemeinderat einen Modellversuch beschlossen. Demnach soll die Rheinstraße probeweise als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Das Herzstück der neuen Stadtteilmitte – ein Nahversorgungszentrum mit Läden, einer Pflegeeinrichtung und weiteren Nutzungen – wurde im November 2019 bereits eingeweiht. Zur Bildung einer neuen Stadtteilmitte sollen ebenfalls die soziokulturellen Nutzungen in der Chapel beitragen. Sie ist als Gemeinbedarfsfläche für kulturelle und soziale Zwecke festgesetzt. Schulische Gemeinbedarfsfläche ist das Gelände der ehemaligen amerikanischen Schule. Nach der Sanierung des Bestandsgebäudes wird sie mittlerweile bereits durch die Julius-Springer-Schule nachgenutzt. Im Südwesten des Geltungsbereiches sind zwei Baufelder für vier Wohngruppen vorgesehen, die teilweise ebenfalls bereits eingezogen sind.

 

  • Südstadt Konversion Teil 3: Campbell Barracks: Der Bebauungsplan gilt im Wesentlichen für die zwischen der Römerstraße im Osten und dem Gewerbegebiet Bosseldorn im Westen gelegenen Flächen der ehemaligen Kaserne. Hierzu gehören auch die Parkflächen um die ehemalige Kommandantur und dem Eddy-Haus sowie dem nach 2001 errichteten Check-Point. Der Bebauungsplan basiert zum einen auf dem städtebaulichen Entwurf des erfolgreichen Investors zum wettbewerblichen Dialog, den die Stadt 2015/2016 durchgeführt hatte. Der Entwurf sieht eine Reihe Neubauten entlang der künftigen John-Zenger-Straße vor und führt einige Bestandsgebäude neuen Nutzungen zu. Eine weitere Grundlage des Plans ist der Masterplan Südstadt aus dem Jahr 2014. Der Bebauungsplan berücksichtig entsprechend die bereits früh im Planungsprozess als „gesetzte Nutzer“ feststehenden Einrichtungen der Polizei (ehemaliges NATO-Hauptquartier, angrenzende Bestandsgebäude und ein Neubau), des Karlstorbahnhofs (Kutschenhalle), der Kreativwirtschaft (Stallungen Seitenflügel) und einer privaten Hochschule (Torhausgebäude). Der Park mit dem Eddy-Haus und der denkmalgeschützten Kommandantur werden als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Erweitert wird die Parkfläche um den ehemaligen Check-Point. Die Ausgestaltung des Parks sowie die der Platzfolge Torhausplatz – Paradeplatz -Reitplatz, die alle als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt sind, wird mit dem Nationalen Projekt des Städtebaus „DER ANDERE PARK“ festgelegt.

 

  • Rohrbach Hospital: Der Bebauungsplan schafft die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung der Konversionsfläche in Rohrbach. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von circa neun Hektar. Zwischenzeitlich hat die Stadt Heidelberg zusammen mit der Städtischen Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg (GGH) und der Konversionsgesellschaft Heidelberg (KGH) die Fläche erworben. Geplant sind nun rund 600 Wohneinheiten rund um einen großen Park. Als künftige Nutzer stehen das Collegium Academicum (Wohnheim für 200 Studierende, Promovierende und junge Menschen in Ausbildung), das Montessori-Zentrum (Kindertageseinrichtung und Schule) und die Lebenshilfe fest.

 

  • Bahnstadt West: Die Weichen für den westlichen Teil der Bahnstadt sind gestellt: Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Bahnstadt – West“ als Satzung beschlossen und damit die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, um mit dem dritten Bauabschnitt zu beginnen. Dieser ist rund neun Hektar groß und umfasst auch die öffentlichen Räume Spitzes Eck, den Morataplatz und die Eppelheimer Terrasse. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um bislang unbebaute Bereiche des ehemaligen Güterbahnhofs sowie ehemalige Gewerbeflächen an der Eppelheimer Straße. Der Großteil der Flächen gehört der Entwicklungsgesellschaft Heidelberg (EGH). Bei den Neubauten wird – ganz typisch für den urbanen Stadtteil Bahnstadt – auf Flächen für Wohnungsbau, eine gemischte Nutzung von Wohnen und Gewerbe sowie gewerbliche Nutzungen gesetzt. Wohnraum soll vor allem am südlichen Rand des Stadtteils an der Kante zum Pfaffengrunder Feld entstehen. Gewerbe soll zwischen Eppelheimer Straße und Langem Anger sowie am westlichen Stadteingang zur Bahnstadt angesiedelt werden. Der Bebauungsplan kann nach Ausfertigung beim Technischen Bürgeramt eingesehen werden.

 

  • Wieblingen In der Gabel 7-9: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die Möglichkeit für eine „Private-Garage“ auf dem Grundstück In der Gabel 7-9, gelegen zwischen dem Autobahnkreuz Heidelberg, der Bahntrasse und dem Kurpfalzring. Die RD Besitz GmbH plant ein fünfgeschossiges Gebäude zur Unterbringung von privaten Kraftfahrzeugen sowie dazugehörigen Pflege- und Serviceeinrichtungen. Die Unterbringung ist für hochwertige Kraftfahrzeuge und Oldtimer gedacht, für die auf privaten Grundstücken oder in öffentlichen Parkgaragen in der Regel keine oder keine sicheren Abstellmöglichkeiten bestehen. Insgesamt werden hier rund 220 bis 240 Fahrzeuge Platz finden. Die Standplätze werden fest vermietet und sind über zwei Aufzüge zu erreichen. Die Fassaden werden zu mindestens 30 Prozent begrünt. Die Planungskosten trägt der Investor.

 

  • Pfaffengrund Stadtwerkegelände an der Eppelheimer Straße: Der Gemeinderat hatte 2009 beschlossen, für das Stadtwerkegelände an der Eppelheimer Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. 2010 hatte er einem entsprechenden Entwurf zugestimmt. Zwischenzeitlich wurde das städtebauliche Konzept für das Gelände überarbeitet: Dadurch wurde 2017 eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden notwendig. Der jetzt beschlossene Bebauungsplan beschreibt die Nutzung als eingeschränktes Gewerbegebiet inklusive Energie- und Zukunftsspeicher.

 

 

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