Am vorletzten Wochenende wurden die Wählerverzeichnisse für die beiden Mannheimer Wahlkreise erstellt. Für die beiden Wahlkreise 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und Wahlkreis 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim) wurden zusammen rund 200.000 Mannheimerinnen und Mannheimer erfasst, die seit mindestens 8. Dezember 2025 in Baden-Württemberg wohnen, am 25. Januar 2026 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet waren, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein werden.
Briefkasten richtig beschriften
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 ihre persönliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnungsanschrift und werden gebeten, darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe auch zugestellt werden können. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.
Briefwahl
Der Briefwahlantrag ist wie gewohnt auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Noch bequemer geht es nur mit dem Online-Briefwahlantrag auf www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Wer bis 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies unverzüglich beim Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.
Wahlbüro geöffnet
Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine. Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim, Telefon: 0621/293-9566.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind:
2. bis 27. Februar: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr.
2. bis 6. März: Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag bis 15 Uhr. Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.
Bei persönlicher Abholung von Briefwahlunterlagen hilft eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, Wartezeiten zu verkürzen. Die Abgabe von Wahlbriefen ist auch über den Rathausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses E 5 möglich.
Neuerungen
Am 8. März 2026 dürfen die Wahlberechtigten in Baden-Württemberg erstmals mit zwei Stimmen über die Zusammensetzung des Landtags in Stuttgart entscheiden. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin bzw. ein Wahlkreiskandidat direkt gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei – diese Stimme ist maßgebend für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien. Darüber hinaus dürfen bei dieser Landtagswahl zum ersten Mal 16- und 17-Jährige wählen, während das Wahlalter in der Vergangenheit noch bei 18 Jahren lag.
Wahlinfo-App
Die Wahlinfo-App der Stadt Mannheim bietet unmittelbaren Zugriff auf umfangreiche Informationen. Sie informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie: Wann findet die Wahl statt? Wie kann ich per Briefwahl wählen? Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse? Die barrierearme Anwendung ist für Android und iOS erhältlich.











