Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 8. März 2026 laufen auch in Schwetzingen an. In Schwetzingen gibt es knapp 15.160 Wahlberechtigte, die sich auf 16 allgemeine und fünf Briefwahlbezirke verteilen.
Bei dieser Landtagswahl gilt erstmals ein neues Wahlrecht. Statt einer Stimme gibt es erstmals zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme wird der/die jeweilige Kandidat/in im Wahlkreis und mit der Zweitstimme die Partei auf Landesebene gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren.
Der postalische Versand der Wahlbenachrichtigung erfolgt in der Woche ab dem 26. Januar 2026. Ab Anfang Februar (Kalenderwoche 7) sollte die Wahlbenachrichtigung dann bei allen Wahlberechtigten im Briefkasten liegen. Wähler/innen, die am Tag der Landtagswahl am 8. März 2026 nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, können dann die Briefwahlunterlagen beantragen.
Folgende Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl stehen zur Verfügung:
– schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann per Post, Fax, Email zurückgesendet oder direkt in die Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingeworfen werden.
– sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann der Antrag auch formlos schriftlich per Post, Fax, Mail gestellt werden.
– Online mit Mobilgeräten über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
– Online über den Link auf www.schwetzingen.de.
– Persönliche Antragstellung im Bürgerbüro
Eine telefonische Antragstellung oder per sms ist nicht möglich.
Wahlscheinantrag bequem per Internet beantragen – So funktioniert es:
Der Wahlscheinantrag kann auch online beantragt werden. Auf der städtischen Internetseite unter www.schwetzingen.de finden Sie dazu den Link zum Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. In dieses Formular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an [email protected] einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Wahlscheinanträge werden nur bis zum Freitag vor der Wahl, 06.03.2026, 15:00 Uhr entgegengenommen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 08.03.2026 um 15:00 Uhr. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird per Post zugestellt.
Ihr Ansprechpartner im Wahlamt ist Matthias Jäkel, Tel.: 06202 / 87-241, E-Mail: [email protected].











