Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026, findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Die Wahllokale öffnen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese enthält wichtige Informationen, wie die Anschrift des Wahllokals und Hinweise zur Barrierefreiheit. Es wird gebeten, die Wahlbenachrichtigung zusammen mit dem Ausweis mitzubringen, da dies den Ablauf erleichtert. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht verfügbar, reicht auch der Ausweis allein. Die Adresse und Lage des Wahlgebäudes können telefonisch unter 0621/293-9566 oder online unter www.mannheim.de/wahlen abgefragt werden.
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen: Die Erststimme wird für die Wahl eines Kandidaten oder einer Kandidatin im jeweiligen Wahlkreis vergeben. Wer dort die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Landtag ein. Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben und bestimmt die Sitzverteilung im Landtag insgesamt.
In Mannheim gehört der Wahlkreis 35 (Mannheim I) zu den Stadtteilen Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt. Hier können die Wählerinnen und Wähler aus zehn Kandidierenden auswählen. Der Wahlkreis 36 (Mannheim II) umfasst die Stadtteile Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim, ebenfalls mit zehn Kandidierenden.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits per Briefwahl abgestimmt. Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 6. März 2026, um 15 Uhr beim Wahlbüro beantragt werden. Wer persönlich erscheint und den Ausweis vorlegt, kann die Stimmabgabe direkt vor Ort durchführen. Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nur noch bis Donnerstag, den 5. März, 12 Uhr möglich. Dabei sollte die Postlaufzeit berücksichtigt werden. Wer Unterlagen für eine andere Person abholen möchte, benötigt eine Abholvollmacht, die auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt ist. In gesetzlich geregelten Fällen, beispielsweise bei plötzlicher Erkrankung oder bei behördlich angeordneter Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, kann der Antrag auf Briefwahl noch bis Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Wahlbriefe müssen rechtzeitig zurückgeschickt werden. Nur Umschläge, die bis Sonntag, 18 Uhr, im Rathaus eingehen, können bei der Auszählung berücksichtigt werden. Wer spät dran ist, kann den Wahlbrief am Wahltag bis 18 Uhr ausschließlich in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zugelassen. Mit dem Wahlschein kann außerdem in jedem Wahllokal des Wahlkreises gewählt werden.
In einigen Wahlbezirken wird die Landtagswahl im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik nach Geschlecht und Geburtsjahr ausgewertet. Dazu werden zwölf verschiedene Stimmzettel mit Kennbuchstaben von A bis M verwendet. Andere Stimmzettel sind in diesen Bezirken nicht zugelassen. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt, und das Wahlgeheimnis ist dabei gewährleistet.
Die Ergebnisse der Landtagswahl können am Wahlsonntag fortlaufend unter www.mannheim.de/wahlen verfolgt werden. Wer die Auszählung live miterleben möchte, kann ab 17:30 Uhr in den Ratssaal des Stadthauses N 1 kommen. Dort werden nach und nach die Ergebnisse bekanntgegeben. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird voraussichtlich bis 22 Uhr veröffentlicht.
Die Wahlinfo-App der Stadt Mannheim informiert über alle grundlegenden und aktuellen Themen rund um die Wahl. Sie erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet Fragen, zum Beispiel zur Briefwahl, zu Umzügen kurz vor der Wahl oder zu den amtlichen Endergebnissen. Die App ist barrierearm und für Android und iOS erhältlich.











