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Landwirtschaftszählung 2020: Start im Frühjahr

4. Dezember 2019 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion

Umfassende Strukturerhebung in den landwirtschaftlichen Betrieben liefert Antworten auf aktuelle Fragen

Nach genau 10 Jahren wird im Jahr 2020 in Baden-Württemberg wie in ganz Deutschland und in allen anderen Staaten der Europäischen Union wieder eine Landwirtschaftszählung durchgeführt. Die Landwirtschaftszählung ist eine umfassende und grundlegende Bestandsaufnahme der Agrarstruktur und liefert Antworten auf viele aktuelle Fragestellungen, zum Beispiel:

  • Wie viele Betriebe gibt es im Land?
  • Wo gibt es die meisten Öko-Betriebe?
  • Was unterscheidet Öko-Betriebe von anderen Betrieben?
  • Wie verbreitet ist die Anbindehaltung von Milchkühen?
  • Wie teuer ist das Pachtland für Landwirte?
  • Wie groß ist die jeweils eingesetzte Menge an Wirtschaftsdünger?
  • Mit welcher Technik wird der Dünger ausgebracht?
  • Wie gestaltet sich die Hofnachfolge?

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg wird hierfür im ersten Quartal 2020 rund 40 000 landwirtschaftliche Betriebe anschreiben. Für die Erhebung sind alle landwirtschaftlichen Betriebe auskunftspflichtig, die bestimmte Erfassungsgrenzen1 erreichen oder überschreiten. Der Fragenkatalog umfasst bekannte und in regelmäßigen Abständen abgefragte Themen der Agrarstatistik wie den Anbau auf dem Ackerland, die Tierbestände oder die Eigentums- und Pachtverhältnisse der Betriebe. Zusätzlich zu den allgemeinen Fragen kommen für rund 10 000 zufällig ausgewählte Betriebe in Baden-Württemberg weitere Fragenkomplexe hinzu. Neben der Arbeitskräfteausstattung werden die Bereiche Klima- und Umweltschutz sowie das Tierwohl in der Landwirtschaft abgedeckt. Diese befassen sich beispielsweise mit Haltungs- und Aufstallungsformen von Rindern, Schweinen und Legehennen sowie die Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern.

1Z. B. 5 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche oder 50 Ar Rebland oder 50 Ar Obstanlagen. Insgesamt gibt es fast 20 Kriterien, aufgrund derer ein Betrieb in die Erhebung einbezogen werden kann.

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