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Ludwigshafen: Neuer Kurs zur Kindertagespflege bei der VHS beginnt am 1. Februar

23. Januar 2020 | Ludwigshafen

Ein neuer Qualifizierungskurs für Menschen, die sich in der Kindertagespflege engagieren möchten, beginnt ab 1. Februar 2020 bei der Volkshochschule (VHS). Die Kindertagespflege ist in Ludwigshafen neben den Kindertagesstäten eine weitere und gleichwertige Alternative in der Kindertagesbetreuung. Über 330 Kinder werden derzeit von 90 Tagesmüttern und -vätern in Ludwigshafen betreut.

Diesen Anteil möchte die Stadt weiter ausbauen und sucht Menschen aus Ludwigshafen, die sich vorstellen können, als Tagespflegeperson Kinder zu betreuen. Für viele Kindertagespflegepersonen ist dies eine gute Möglichkeit, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Die Beratung und Vermittlung erfolgt über das Büro Flexible Kinderbetreuung des Kinderschutzbundes Ludwigshafen. Innerhalb der Stadtverwaltung ist die Kindertagespflege beim Bereich Kindertagesstätten angesiedelt.

Was bedeutet die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs?

Wer in der Kindertagespflege aktiv sein möchte, ist verpflichtet, einen Qualifizierungskurs zu absolvieren, dies gilt auch für pädagogische Fachkräfte. Der Qualifizierungskurs besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil beginnt am 1. Februar 2020 in der Volkshochschule und dauert bis Juni 2020. Er findet immer dienstags und donnerstags abends statt sowie alle 14 Tage samstags. Falls erwünscht, kann samstags eine Kinderbetreuung angeboten werden. Inhalte des ersten Teils des Kurses
sind Themen wie zum Beispiel frühe Kindheitspädagogik, Kinderrechte und Kinderschutz, Hygiene, Ernährung, Gesundheit sowie Eingewöhnung oder Zusammenarbeit mit Eltern. Des Weiteren wird ein Businessplan erarbeitet als Hilfestellung zum Umgang mit der Selbstständigkeit. Vermittelt werden außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Pflegeerlaubnis, gesetzliche Grundlagen. Eingebunden ist zudem  ein Praktikum in einer Kita und bei einer Kindertagespflegeperson. Am Ende des ersten Kurses findet ein Kolloquium über ausgesuchte Themeninhalte des Kurses statt. Die angehenden Kindertagespflegepersonen erarbeiten außerdem eine Konzeption, die regelmäßig fortgeschrieben wird. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein entsprechendes Bundeszertifikat.

Wenn der erste Teil des Qualifizierungskurses erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die Tagesmutter oder der Tagesvater nach den Sommerferien mit der Betreuung der Kinder beginnen. Hierzu wird eine so genannte Pflegeerlaubnis erteilt. Im Herbst beginnt der zweite Teil des Kurses. Hier werden Themen oder Fragen, die in der Betreuung entstehen, erarbeitet und fachlich begleitet. Am Ende dieses Kurses gibt es eine weitere so genannte Lernergebnisfeststellung zu Themen aus der Praxis. Der zweite Kursteil endet im Februar 2021 mit einem Bundeszertifikat. Die Voraussetzung, um an einem Qualifizierungskurs teilnehmen zu können, ist der Nachweis eines Sprachstandsniveaus B2 sowie ein Schulabschluss. Die Teilnahmegebühr beträgt für den vollständigen Kurs, der 300 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktikum umfasst, insgesamt 300 Euro. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Interessierte müssen verschiedene Voraussetzungen der Eignung erfüllen: Zunächst ist es wichtig, dass es sich um gefestigte Persönlichkeiten handelt, die kinderlieb sind und einen guten Zugang zu Kindern finden. Dies wird in einem persönlichen Gespräch mit der Fachberatung  beim Kinderschutzbund, Büro Flexible Kinderbetreuung, und durch einen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie während des Qualifizierungskurses festgestellt. Außerdem werden ein Führungszeugnis und ein Gesundheitsnachweis gefordert.

Die Betreuung kann entweder in den Räumen der Tagesmutter oder des Tagesvaters, in denen der Eltern oder in anderen Räumen stattfinden. Wenn in eigenen oder anderen Räumen betreut wird, werden die Wohnverhältnisse durch den Kinderschutzbund und den Bereich Kindertagesstätten vorab angeschaut und gemeinsame Möglichkeiten für die Betreuung erarbeitet. Des Weiteren sollte Platz zum Spielen und ausreichend Spielmaterial vorhanden sein, sowie Ruhe – und Schlafmöglichkeiten für kleinere Kinder. Die Stadt hat zusammen mit der Fachberatung des Büro Flexible Kinderbetreuung Standards erarbeitet, in denen Auflagen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sowie Themen aus den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstitut „Raumgestaltung in der Kindertagespflege“ mit eingearbeitet wurden. Nach diesen Standards werden die Räumlichkeiten bewertet und die Anzahl der zu betreuenden Kinder vereinbart. Laut Sozialgesetzbuch VIII darf eine Kindertagespflegeperson maximal bis zu fünf Kinder betreuen.

Was zahlt die Stadt für die Kindertagespflege?

Die Stadt gewährt den Tagesmüttern und -vätern 6 Euro pro Kind pro Stunde. Eine Kindertagespflegeperson darf maximal bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreuen,  je nach Größe der Räumlichkeiten. Die Kindertagespflegepersonen sind meistens selbstständig tätig. Die Stadt gewährt zudem einen Zuschuss zu Kranken – und Unfallversicherung sowie zur Altersvorsorge. Zusätzlich werden der Kindertagespflegeperson Urlaubs- und anteilige Krankheitszeiten, sowie anteilige Ausfallzeiten des Kindes gezahlt.

 

Wer sind Ansprechpartner*innen?

Zuständig für die Beratung und Vermittlung ist das Büro Flexible Kinderbetreuung des Kinderschutzbundes Ludwigshafen e.V.. Interessierte können sich gerne dorthin wenden unter der Telefonnummer 0621 58 79 02 00 oder per E-Mail [email protected] .

Für weitere Fragen steht außerdem Marion Hoffmann als Ansprechpartnerin beim Bereich Kindertagesstätten zur Verfügung, zu erreichen unter der Telefonnummer 0621 504-3916 oder E-Mail [email protected].

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