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Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Mannheim: 65. Aktuelle Meldung zu Corona 09.05.2020

10. Mai 2020 | Gesellschaft, Mannheim, Natur & Umwelt, Politik

1.Aktuelle Fallzahlen
2.Änderung der Rechtsverordnung des Landes
3.Digitale Info-Veranstaltung für Kita-Beschäftigte / Einheitliches Vorgehen bei Thema Infektionsschutz

1.Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 470

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 09.05.2020, 16.00 Uhr, 2 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt auf 470. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Seit der vergangenen Woche werden sie auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Bislang sind in Mannheim 411 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben.

2.Änderung der Rechtsverordnung des Landes

Mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 11. Mai 2020.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200509_Corona-Verordnung.pdf

https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

3.Digitale Info-Veranstaltung für Kita-Beschäftigte / Einheitliches Vorgehen bei Thema Infektionsschutz

In einer digitalen Informationsveranstaltung hat am Freitag das Gesundheitsamt der Stadt den Beschäftigten im Bereich der Kinderbetreuung sowie den selbständigen Kindertagespflegepersonen Fragen rund um das Thema „Hygiene in der Kinderbetreuung in Zeiten von Corona“ beantwortet. Die vorab an das Gesundheitsamt formulierten Fragen wurden durch den Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert, den Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer und die Leiterin der Hygiene der UMM Frau Prof. Alexandra Heininger beantwortet. Die Aufzeichnung des Livestreams kann unter www.mannheim.de/infoveranstaltung-hygiene sowie über den städtischen youtube-Kanal abgerufen werden.

Bezüglich des Tragens von Mund-Nasen-Masken hatten die Träger und die Stadt Mannheim am Donnerstag ein gemeinsames einheitliches Vorgehen beschlossen. Dieses sieht vor, dass in den Einrichtungen der Kinderbetreuung grundsätzlich die Regeln des Infektionsschutzes gelten und die entsprechenden Schutz- und Hygienestandards eingehalten werden. Die beteiligten Institutionen empfehlen, im Kinderdienst keine Masken zu tragen. Die Erzieher*innen, die im Betreuungsdienst tätig sind, entscheiden jedoch selbst. Auch Kinder, die selbst eine Maske tragen möchten oder deren Eltern hierauf bestehen, können ebenfalls eine Maske tragen. Aus pädagogischen Gründen wird dies jedoch aus ausdrücklich nicht empfohlen. Denn anders als in Situationen, wo alle Beteiligten eine Behelfsmaske tragen (z.B. im Elterngespräch), bietet das Tragen der Behelfsmaske bei Kindern nur einen Fremdschutz, aber keinen Eigenschutz. Die pädagogische Arbeit mit den Kindern basiert auf direkter Interaktion und wird durch das Tragen einer Behelfsmaske gestört. Teile der Kinder könnten Behelfsmasken auch als bedrohlich erleben. Kinder benötigen von den Erzieher*innen das Gefühl von Schutz und Sicherheit, sie benötigen im Gruppenraum eine Atmosphäre, in der sie sich sicher und aufgehoben fühlen und in der sie die Reaktion der Erzieher*innen auch an der Mimik einschätzen und ablesen können. Das ist beim Tragen einer Behelfsmaske nicht möglich. Außerhalb der Arbeit am Kind gilt eine Maskenpflicht (Essenszubereitung, Elterngespräche, sonstiges Bewegen in der Einrichtung).

Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich auch für alle Eltern und andere Personen, die in die Einrichtung kommen. Wenn der auf Basis der Regeln des Infektionsschutzes angewiesene Abstand zwischen den beteiligten Personen gewährleistet ist, kann die Maske abgelegt werden.

„Ich danke den kirchlichen und freien Trägern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die gerade in diesen schwierigen Zeit besonders wertvoll ist. Auch bezüglich der Nutzung von Mund-Nasen-Bedeckungen in Kitas haben wir eine gute einheitlichen Lösung gefunden“, erläutert der Mannheimer Familienbürgermeister Dirk Grunert .Unser Wunsch war es, eine gemeinsam in allen Kitas in Mannheim geltenden Vorgehensweise zu treffen und damit ein einheitliches Signal im Sinne des bestmöglichen Infektionsschutzes bei zugleich hoher pädagogischer Qualität an die Mannheimer Eltern zu geben. Ich danke den Trägern für dieses gemeinsame Vorgehen“, so Grunert.

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