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Mannheim: Grundschulanmeldetermine für das Schuljahr 2021/22

8. Februar 2021 | Bildung, Gesellschaft, Mannheim, Politik

Für das kommende Schuljahr 2021/2022 bitten wir die Familien der Schulanfänger und Schulanfängerinnen, folgende Termine zu notieren:
Am Donnerstag, 25. Februar 2021 von 9 Uhr bis 12 Uhr, sowie am Freitag, 26. Februar 2021 von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr können die neuen Erstklässler und Erstklässlerinnen an ihren jeweiligen Schulen angemeldet werden. Mit den Info-Flyern und den Plakaten zur Schulanmeldung wurden diese Termine bereits bekanntgegeben.

Darüber hinaus können und werden einzelne Schulen weitere Termine anbieten. Den Einschulungstermin sowie Antworten auf weitere Fragen erhalten Eltern an der jeweiligen Grundschule ihres Bezirks, sowie unter www.mannheim.de/grundschulanmeldung beim Fachbereich Bildung, Abteilung Bildungsplanung/Schulentwicklung, Manuela Guth, Telefon 0621/293-9969 oder per Mail an manuela.guth@mannheim.de.

Eltern sollten in diesem Schuljahr bitte besonders darauf achten, wie die Schulen unter Pandemiebedingungen die Schulanmeldung planen, etwa, ob das Kind zur Anmeldung mitgebracht werden kann. Informationen dazu finden sich auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Welche Grundschule wird das Kind besuchen?
Die zukünftige Schule ist abhängig vom Wohnsitz. Der Grundschulfinder auf der städtischen Homepage hilft bei der Suche: Unter https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/die-ersten-schuljahre/grundschulfinder einfach die Wohnadresse eingeben, schon wird die zuständige Grundschule angezeigt.

Für den Fall, dass das Kind eine andere Schule besuchen soll, muss ein Antrag auf Schulbezirkswechsel bei der Anmeldung an der Grundschule des zuständigen Schulbezirks vorgelegt werden. Den Antrag selbst kann unter dem Link http://schulaemter-bw.de/SCHULAMT-MANNHEIM,Lde/Startseite/Service/Formulare heruntergeladen werden.

Folgende Unterlagen sollten auf jeden Fall mitgebracht werden: die Geburtsurkunde des Kindes, falls möglich das Familienstammbuch, einen Nachweis der Religionszugehörigkeit und den Impfausweis im Original. Wurde im Vorjahr eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragt, sollte auch diese Nachweis mitgebracht werden. Alleinerziehende Elternteile werden gebeten, den Nachweis über das Sorgerecht mitzubringen.

Zudem sollte beachtet werden, dass in öffentlichen Gebäuden, so auch den Schulen, Maskenpflicht besteht.

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