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Mannheim: Schutz vor Rückstau bei Starkregen

9. August 2019 | Gesellschaft, Leitartikel, Mannheim, Politik, Wirtschaft

Mannheim. (zg) Die Wetterkapriolen der letzten Wochen haben gezeigt, dass sich der Klimawandel nicht nur bei Hitze und Trockenheit bemerkbar macht, sondern auch durch Starkregenereignisse. Die Stadtentwässerung Mannheim rät den Bürgerinnen und Bürgern, wie sie sich bei starken Niederschlägen vor Wasserüberstau im Keller und auf der Straße schützen können.

Verstopfte Gullys sind der häufigste Grund für überflutete Keller und Straßen. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig die Regeneinlaufgitter vor dem Haus von Laub und Abfällen zu reinigen. Bei der Reinigung der Gehwege ist darauf zu achten, dass der Schmutz keinesfalls auf der Straße landet, sondern über den Restmüll entsorgt wird.

Extreme Regenfälle können für Hausbesitzerinnen und -besitzer unliebsame Überraschungen bringen: Wenn die Kanalisation bei Starkregen vorübergehend überlastet ist und die Wassermengen nur noch bedingt ableitet, kann das Wasser von außen über tiefer gelegene Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in Kellerräume eindringen. „Wir sprechen von ‚Rückstau‘, wenn der Wasserspiegel in der Kanalisation bis zur Straßenoberkante ansteigt“, erklärt Alexander Mauritz, Leiter der Mannheimer Stadtentwässerung. Sind im Kellergeschoss die Rückstauklappen in den Ableitungen der Toiletten und Ausgüsse nicht funktionstüchtig oder fehlen sogar, kann fäkalienhaltiges Abwasser die Räume im Souterrain überfluten und erhebliche Schäden verursachen. Laut Abwassersatzung müssen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer selbst technische Maßnahmen gegen Rückstau treffen. Die Stadtentwässerung empfiehlt, die Rückstausicherungen regelmäßig von Sanitärfachfirmen warten zu lassen, damit sie im Ernstfall auch funktionstüchtig sind. Nur in diesem Fall zahlt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung bei Schäden.

Entsiegelung hilft

Vor Überschwemmungen aufgrund starker Regenfälle schützen auch bauliche Maßnahmen. Indem beispielsweise die Oberkante zum Kellerfensterschacht oder zur Garageneinfahrt erhöht wird. „Objektschutz setzt am besten bereits bei der Planung an“, rät Mauritz. Eine weitere Vorbeugemaßnahme ist die Entsiegelung von Grundstückflächen. „Bei Neubauten schreibt das Wasserhaushaltsgesetz vor, das Niederschlagswasser durch Mulden oder Rigolenanlagen auf dem Grundstück versickern zu lassen, soweit der Boden dafür geeignet ist“, erklärt der Eigenbetriebsleiter. Auch bei bestehenden Gebäuden empfiehlt es sich, Flächen von der Kanalisation abzukoppeln und beispielsweise das Regenwasser von den Dachflächen ebenfalls auf dem Grundstück versickern zu lassen.

Telefonische Auskünfte und Beratung zu Rückstausicherung und Regenwasserversickerung erteilt die Stadtentwässerung unter 293-52 52.

Weiterführende Informationen enthalten die Merkblätter Nr. 3 „Rückstausicherung“, Nr. 4 „Regenwassernutzung“ und Nr. 5 „Regenwasserversickerung“, die im Internet unter www.mannheim.de/stadtentwaesserung, Rubrik „Satzung, Broschüren, Merkblätter“ heruntergeladen werden können. Die Merkblätter und der Flyer „Schutz vor Rückstau“ können auch telefonisch unter 293-52 10 oder per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.

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