Der Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig die neue Baumschutzsatzung beschlossen. Diese sieht vor, dass geschützte Bäume nicht entfernt, zerstört oder verändert werden dürfen.
„In Zeiten des Klimawandels und der Diskussion um saubere Luft sind Bäume für die Verbesserung der Luft- und Lebensqualität wichtiger denn je. Mit der Baumschutzsatzung können mehr Bäume als bisher erhalten bleiben, daher freue ich mich sehr, dass der Gemeinderat die Baumschutzsatzung beschlossen hat“, so Bürgermeisterin Felicitas Kubala.
In Mannheim sind alle Bäume über die Baumschutzsatzung geschützt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob ein Baum auf privatem oder öffentlichem Grund steht. Wichtig ist nur der Baumumfang. Beträgt dieser auf einer Höhe von 100 Zentimeter über dem Boden mehr als 60 Zentimeter, gilt für diesen Baum die Baumschutzsatzung und er ist geschützt. Eine Abweichung davon ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich – beispielsweise aus Sicherheitsgründen.
Ausgleichspflanzungen verbindlich festgelegt
Bisher konnte eine Ersatzpflanzung lediglich festgelegt werden. Diese musste begründet werden. Künftig besteht grundsätzlich eine Verpflichtung für eine Ersatzpflanzung. Wenn in begründeten Ausnahmefällen keine Ersatzpflanzung vorgenommen werden kann, muss eine Ersatzgeldzahlung entrichtet werden. Art, Umfang und Höhe der Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung wird im Einzelfall geprüft und im Rahmen einer Ermessensentscheidung festgelegt.
Verfahren bei Baugenehmigungen
Wenn künftig für ein Grundstück eine Baugenehmigung beantragt wird, muss vom Bauherrn eine Erklärung vorgelegt werden, dass keine nach der Satzung geschützten Bäume entfernt, zerstört oder geschädigt werden oder er muss ein Antrag auf Erlaubnis oder Befreiung beifügen.
Die Satzung tritt nach Unterschrift durch den Oberbürgermeister und Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.