Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 20. April 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Neuer Mietspiegel der Stadt Ludwigshafen erscheint am 1. August

30. Juli 2019 | Leitartikel, Ludwigshafen, Politik, Wirtschaft, Wohnungsmarkt

Vom 1. August 2019 an gilt für Ludwigshafen ein neuer Mietspiegel. Er ist ab diesem Tag zunächst als Download auf www.ludwigshafen.de erhältlich. Voraussichtlich ab Mitte August 2019 kann er dann auch als gedrucktes Exemplar zum Preis von fünf Euro beim Bürgerservice im Rathaus erworben werden. Außerdem kann man die Broschüre beim Bereich Stadtentwicklung, Telefon 0621 504-3012, als Postversand für sieben Euro anfordern.

Der Mietspiegel wurde unter Federführung des Bereichs Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Ludwigshafen in Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern von Mieterverein, Haus & Grund, GAG, BASF Wohnen + Bauen GmbH, dem Amtsgericht und dem Bereich Soziales und Wohnen erstellt. Diese sogenannte Mietspiegelrunde hat den Mietspiegel anerkannt. Damit ist bereits eine von zwei Bedingungen für einen qualifizierten Mietspiegel erfüllt.

Die zweite Bedingung lautet, dass die Vergleichsmieten mit Hilfe anerkannter wissenschaftlicher Methoden ermittelt werden müssen. Auch das trifft für den Ludwigshafener Mietspiegel zu. Er beruht auf der postalischen Befragung einer repräsentativen Stichprobe aus Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern. Hierbei wurde darauf geachtet, dass zum Beispiel alle Baualtersklassen und Eigentümergruppen oder auch die verschiedenen Stadtteile ähnlich stark vertreten waren wie im gesamten Wohnungsbestand. Die Befragung fand im Sommer 2018 statt. Der Bereich Stadtentwicklung hat dazu rund 14.000 Ludwigshafener Haushalte angeschrieben. Unterschiedliche Rücklaufquoten was die verschiedenen Baualter und Ortsteile betrifft haben die Mitarbeitenden des Bereichs Stadtentwicklung anschließend durch Hochrechnungsfaktoren ausgeglichen.

Wie schon bei früheren Mietspiegeln richtet sich die ortsübliche Vergleichsmiete hauptsächlich nach der Wohnungsgröße und dem Baualter. In der Kombination aus beiden Merkmalen lässt sich in der Mietspiegeltabelle die Preisspanne finden, in die zwei Drittel aller vergleichbaren Wohnungen fallen. Durch diese Zwei-Drittel-Regel ist gewährleistet, dass Ausreißer den Wert nicht beeinflussen. Wo genau innerhalb dieser Bandbreite der korrekte Wert für eine bestimmte Wohnung liegt, hängt von weiteren Merkmalen ab. Dazu gehören energiesparende Maßnahmen wie beispielsweise Dämmungen, die an der Wohnung vorgenommen wurden, die Wohnungs- und die Badausstattung, Gebäudemerkmale, etwa ein Fahrstuhl in Häusern mit wenigen Stockwerken, sowie bestimmte Lagekriterien, wie beispielsweise die Entfernung zu Geschäften des täglichen Bedarfs. Wie schon beim Mietspiegel 2015 wurde der Einfluss dieser Merkmale rechnerisch ermittelt. So können für positive Merkmale Plus- und für Mängel Minuspunkte vergeben werden, die dann zu Zu- oder Abschlägen führen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt betont Sozialdezernentin Beate Steeg den Wert des Mietspiegels: „Gerade in Zeiten rasch steigender Mieten, wie wir sie inzwischen auch in Ludwigshafen spüren, gibt der Mietspiegel Investoren, Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern eine Orientierung. Klare Kriterien, die sich auf handfeste Merkmale stützen, helfen Gerichtsverfahren zur Miethöhe zu vermeiden. Mieterinnen und Mieter werden vor überhöhten Forderungen geschützt. Vermieterinnen und Vermieter können den zu erzielenden Mietpreis besser einschätzen.“

In Ludwigshafen gilt der Mietspiegel für etwa 54.000 frei finanzierte Mietwohnungen. Er ist nicht anwendbar für Wohnungen, die noch der Mietpreisbindung gemäß Wohnraumförderungsgesetz Abschnitt 3 unterliegen (Sozialwohnungen) oder auf Grund von besonderen Bedingungen (beispielsweise Dienstwohnung, untervermietete Wohnung, möbliert vermietet) nicht einbezogen sind. Der Mietspiegel differenziert zwischen sieben verschiedenen frei finanzierten Wohnungstypen, die in den nachfolgenden Tabellen dargestellt sind.

Weitere Auskünfte zum Thema Mietspiegel erteilt auch der Bereich Soziales und Wohnen unter Telefon 0621 504-2993.

 

  1. Mietpreise für frei finanzierte Wohnungen ab 40qm

mit Bad oder Dusche und mit Etagen- oder Sammelheizung

Bauperiode

 

Durchschnittsmiete

Euro je qm

Bandbreite der Miete

von      bis

A 1. Mietpreise für Wohnungen von 40 bis unter 60 qm

vor 1949

7,21

6,01 

8,41

1949 – 1960

6,73

5,53 

7,93

1961 – 1971

6,58

5,38 

7,78

1972 – 1982

6,88

5,68 

8,08

1983 – 1993

6,50

5,30 

7,70

1994 – 2004

6,82

5,62 

8,02

2005 u. später

8,83

7,63 

10,03

 

A 2. Mietpreise für Wohnungen von 60 bis unter 80 qm

vor 1949

6,88

5,68 

8,08

1949 – 1960

6,76

5,56 

7,96

1961 – 1971

6,32

5,12 

7,52

1972 – 1982

6,87

5,67 

8,07

1983 – 1993

6,94

5,74 

 8,14

1994 – 2004

7,40

6,20 

 8,60

2005 u. später

9,12

7,92 

10,32 10,32

 

A 3. Mietpreise für Wohnungen von 80 bis unter 100 qm

vor 1949

6,71

5,51

 7,91

1949 – 1960

6,28

5,08 

 7,48

1961 – 1971

6,17

4,97 

 7,37

1972 – 1982

6,51

5,31 

7,71

1983 – 1993

7,00

5,80 

8,20

1994 – 2004

7,07

5,87 

8,27

2005 u. später

8,36

7,16   

9,56

             

 

 

 

A 4. Mietpreise für Wohnungen 100 qm und mehr

vor 1949

6,69

5,49 

7,89

1949 – 1960

6,91

5,71 

8,11

1961 – 1971

6,83

5,63 

8,03

1972 – 1982

6,31

5,11 

7,51

1983 – 1993

6,53

5,33 

7,73

1994 – 2004

6,49

5,29 

7,69

2005 u. später

8,66

7,46 

9,86

 

  1. Mietpreise für frei finanzierte Kleinwohnungen unter 40 qm

mit Bad oder Dusche und mit Etagen- oder Sammelheizung

 

Bauperiode

Durchschnitts-miete

Bandbreite der Miete

von          bis

Bewertungspunkte

(Wert je Punkt 0,15 Euro)

von          bis

vor 1972

8,82

6,57  –  11,07

–  7    +  23

1972 u. später

10,06

7,81  –  12,31

–  7    +  23

 

 

 

  1. Mietpreise für frei finanzierte Wohnungen mit mittlerer Ausstattung:

ohne Bad oder Dusche; oder mit Einzelöfen; oder ohne vom Vermieter zur Verfügung gestellte Heizung

 (Zunächst erfolgt die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Schema für frei finanzierte Wohnungen)

Bauperiode

Abschlag von der ermittelten Vergleichsmiete

Alle Baujahre

15%

 

  1. Mietpreise für frei finanzierte Einfamilienhäuser

 

(Zunächst erfolgt die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Schema für frei finanzierte Wohnungen)

Bauperiode

Zuschlag zur ermittelten Vergleichsmiete

Alle Baujahre

15%

 

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Mannheims erstes Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsnetzwerk für Unternehmen gestartet

Neun Mannheimer Unternehmen wollen über mehrere Jahre hinweg gemeinsam ihre Energieeffizienz steigern sowie ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten ausweiten. Der Auftakt zu diesem Gemeinschaftsprojekt fand gestern im MAFINEX Technologiezentrum statt Die Themen Energie und...

Es wird wieder geblitzt in Mannheim! Wo? Hier!

Achtung Autofahrer! In Mannheim gibt es nächste Woche wieder teure Fotos. Hier stehen sie! Die Stadt Mannheim führt vom 22. bis 26. April in folgenden Straßen Geschwindigkeitskontrollen durch: Beim Johannkirchhof – Friedrich-Ebert-Straße – Käfertaler Straße –...

Großartiger Erfolg: Waldrapp-Artenschutzprojekt erfolgreich abgeschlossen

Einst ausgestorbene Vogelart konnte dauerhaft im neuen Habitat wiederangesiedelt werden Ende Januar 2024 gingen wahrscheinlich zum letzten Mal vier junge Waldrappe aus dem Zoo Heidelberg ins spanische Jerez de la Frontera, um gemeinsam mit anderen Waldrappen auf ihre...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert