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Neuordnung des Straßenrandparkens in der Neckarstadt-West

25. September 2025 | Das Neueste, Neckarstadt

Mannheim: Neuordnung des Straßenrandparkens und neue Fahrradstraßen in der Neckarstadt-West

Ab Oktober 2025 beginnt die Stadt Mannheim in der Neckarstadt-West mit der Umsetzung der Neuordnung des Straßenrandparkens. Zunächst werden umfangreiche Markierungs- und Beschilderungsarbeiten durchgeführt, um die Parksituation vor Ort zu verbessern und die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Während der Arbeiten, die voraussichtlich bis Sommer 2026 dauern, kann es zu temporären Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer kommen. Ziel der Maßnahme ist es, den öffentlichen Raum sicherer, barrierefreier und nutzbarer für alle zu gestalten.

Im Zuge der Maßnahmen werden die Langstraße und die Bürgermeister-Fuchs-Straße nach dem Masterplan Mobilität 2035 + sowie dem Rahmenkonzept Fahrradstraßen zu Fahrradstraßen umgewandelt. Damit entstehen wichtige Radachsen in der Neckarstadt-West, die den Radverkehr fördern und den motorisierten Verkehr entlasten sollen. Zudem wird im östlichen Teil der Neckarstadt-West zwischen Waldhofstraße, Mittelstraße, Humboldtstraße und Alphornstraße als Pilotprojekt Mannheims erste Fahrradzone eingerichtet. In diesem zusammenhängenden Bereich haben Radfahrer Vorrang, Autos dürfen nur mit Tempo 30 fahren, und die Regeln entsprechen denen einer Fahrradstraße.

Parallel zur Neuordnung des Straßenrandparkens werden in der gesamten Neckarstadt-West Pfosten und Radbügel installiert. Diese Maßnahmen sollen den Radverkehr zusätzlich sichern und die Infrastruktur für Radfahrende verbessern. Die Einführung der vom Gemeinderat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung ist für das Jahr 2026 geplant. Ziel ist es, den öffentlichen Raum effizient zu nutzen und gleichzeitig Aufenthaltsqualität und Sicherheit zu erhöhen.

Hintergrund der Maßnahmen ist ein Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, der die Neuordnung des Gehwegparkens in allen Städten des Landes vorsieht. Hauptkriterium für eine Legalisierung ist eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern. Damit sollen stark frequentierte zentrale Lagen für Fußgänger sicher und nutzbar bleiben, ohne die Anzahl der Parkstände unnötig zu reduzieren. Gleichzeitig wird auf barrierefreie Zugänge und verbesserte Sichtfelder geachtet, um den öffentlichen Raum für alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder Mobilität zugänglich zu machen.

Weitere Informationen zum Straßenrandparken stehen unter www.mannheim.de/gehwegparken bereit. Weitere Informationen zu Baumaßnahmen und Verkehrseinschränkungen sind veröffentlicht unter: www.mannheim.de/baustelleninfo oder Mobilitätsportal Mannheim.

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