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Notfallbetreuung an Schulen und KiTas

16. März 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Politik, Wirtschaft

Für Eltern, die beide in den Bereichen „kritischer Infrastruktur“ arbeiten – Zunächst dezentral in der Region Weinheim

 

Symbolfoto: Buchner

Weinheim. Die Kinder von Eltern, die in einem Bereich der so genannten „kritischen Infrastruktur“ arbeiten, können sich auf eine Notfallbetreuung in den Kommunen in der Region Weinheim verlassen, wenn ab Dienstag alle Schulen und KiTas geschlossen sind. Das haben am Freitag die Vertreter der Schulträger-Kommunen Weinheim, Hemsbach, Laudenbach und Hirschberg sowie der kirchlichen KiTa-Träger nach einem Krisentreffen im Weinheimer Bildungsamt mitgeteilt.

Die Kommunen erfüllen damit eine Maßgabe des Kultusministeriums, das auch konkret die Berufsgruppen benannt hat, die in jener „kritischen Infrastruktur“ eingesetzt sind. Die bereits organisierte Notfallbetreuung bezieht sich auf Kinder, die in KiTas betreut werden und auf Grundschüler. Wie dies darüber hinaus   für die Schüler der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen umgesetzt wird, wird am Montag in den Schulen geklärt. Auch für Kinder bei Tageseltern wird am Montag die konkrete Umsetzung bekanntgegeben.

Zur „kritischen Infrastruktur“ zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in diesen Bereichen tätig sind. Die Schul- und Einrichtungsträger vor Ort in den Kommunen haben keinen Spielraum, diesen Personenkreis auszudehnen.

Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des bisherigen Betreuungsbedarfs inklusive der Unterrichtszeiten, die von Lehrkräften abgedeckt werden.

Die Notfallbetreuung wird ab Dienstag, 17. März, wenn die Schulschließungs-Entscheidung der Landesregierung greift, zunächst dezentral in jeder Schule und Einrichtung angeboten. Die betroffenen Eltern können ihre Kinder am Montag, 16. März, in den Schulen und Einrichtungen anmelden. Dort erhalten Sie Anmeldeformulare.

 

 

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