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Notgemeinschaft Schwetzingen: Weihnachtszuwendung 2025 – Anträge ab 17. November möglich

10. November 2025 | Das Neueste, Schwetzingen

Auch in diesem Jahr unterstützt die Notgemeinschaft der Stadt Schwetzingen bedürftige Bürgerinnen und Bürger zur Weihnachtszeit. Dank zahlreicher Spenden aus der Bürgerschaft und von Unternehmen können bis zu 200 Personen eine einmalige Unterstützung erhalten. Die Stadt Schwetzingen hat die Höhe der Hilfe in diesem Jahr sogar erhöhen können. Oberbürgermeister Matthias Steffan zeigt sich erfreut, dass bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern erneut geholfen werden kann, und bedankt sich ausdrücklich bei allen Spendern.

Neu in diesem Jahr ist, dass die Weihnachtszuwendung in Form von Kurfürstenkarten ausgegeben wird, die in vielen Geschäften in Schwetzingen eingelöst werden können. Anträge können vom 17. bis 28. November 2025 im Sozialamt in der Zeyherstraße 1 bei Frau Blem oder Frau Wünnemann gestellt werden. Anspruch auf die Zuwendung haben Personen mit Grundsicherung nach SGB XII sowie Personen im Wohngeldbezug. Die Antragsteller müssen persönlich vorsprechen und einen aktuellen Nachweis über ihre Berechtigung, wie einen Bescheid des Sozialamts oder der Wohngeldstelle, vorlegen.

Für Fragen stehen Frau Blem unter 06202/87-238 und Frau Wünnemann unter 06202/87-235 zur Verfügung. Das Sozialamt ist im 1. OG, Zimmer 201 und 202, geöffnet: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.

Die Notgemeinschaft ist weiterhin auf Spenden von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen angewiesen, um bedürftige Mitbürger zu unterstützen. Oberbürgermeister Steffan appelliert: „Jede Spende hilft, um Menschen zu unterstützen, die finanziell nicht so gut gestellt sind.“ Spenden können auf folgende Konten überwiesen werden, Stichwort „Notgemeinschaft“:

  • Sparkasse Heidelberg, IBAN: DE08 6725 0020 0025 0104 42

  • Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG, IBAN: DE78 5479 0000 0005 0650 03

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