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30. März 2024 | Das Neueste, Mannheim, Wirtschaft

Virtuelles Bauamt startet in Mannheim ab 1. April

Digitale Bearbeitung vom Antrag bis zur Baugenehmigung: Die Stadt Mannheim führt zum 1. April das „virtuelle Bauamt“ ein. Eine Antragstellung bei der Baurechtsbehörde ist dann nur noch digital möglich.

Das „virtuelle Bauamt“ ist ein Angebot des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) Baden-Württemberg. Fast alle Bauämter im Land werden perspektivisch die hierfür zur Verfügung gestellte Software des Landes nutzen. Mannheim ist als eine der ersten Baurechtbehörden einer Großstadt Vorreiter im Prozess.

„Bauen hat eine große Bedeutung für unsere Stadt – für unsere Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft. Daher wollen wir Baugenehmigungen möglichst schnell, komfortabel und transparent prüfen und erteilen“, sagt Oberbürgermeister Christian Specht und erläutert: „Mit dem ‚virtuellen Bauamt‘ vereinfachen und beschleunigen wir Baugenehmigungsverfahren, weil mehrere Behörden zeitgleich digital an einem Antrag arbeiten können. Gleichzeitig können Antragsteller jederzeit transparent den Bearbeitungsstand ihres Antrags in Echtzeit abrufen.“

Baubürgermeister Ralf Eisenhauer ergänzt: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt und in meinem Dezernat haben in den vergangenen Monaten mit Hochdruck den angehäuften Rückstau abgearbeitet und gleichzeitig den digitalen Prozess auf den Weg gebracht. Ihnen gilt mein Dank, dass wir nun einen verlässlichen und modernen Service für das Bauen in Mannheim anbieten. Mit der geplanten Wiedereinführung des Beratungszentrums im Technischen Rathaus wollen wir bald auch vor Ort persönlich ansprechbar sein.“

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, sagt: „Ich freue mich, dass die Stadt Mannheim die Chancen ergreift, die das Virtuelle Bauamt bietet – und dies überaus konsequent und engagiert. Die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren ist ein wichtiger Schritt, um das Bauen von Wohnungen, aber auch von gewerblich genutzten Gebäuden zu beschleunigen und zu erleichtern. Baurechtliche Verfahren werden dadurch für alle besser, einfacher und schneller. Ich wünsche allen Verantwortlichen und Beteiligten einen guten, möglichst reibungslosen Start.“

Das „virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“, das ab 1. April in Mannheim verpflichtend gilt, ist eine End-to-End-Lösung: Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung werden alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherren, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler.

Voraussetzung für die Einreichung eines digitalen Bauantrags ist ein ELSTER-Unternehmenskonto oder ein Nutzerkonto Bund (Bundes-ID) für die private Bauherrschaft. Weitere Infos dazu unter BundID https://id.bund.de/de sowie unter https://info.mein-unternehmenskonto.de/.

Die Stadt Mannheim hat gemeinsam mit der Kammergruppe Mannheim der Architektenkammer Baden-Württemberg Anfang März in zwei Infoveranstaltungen Bauinteressierte und Architekten über die Vorteile und den Nutzen des „virtuellen Bauamts“ aufgeklärt. Beide Veranstaltungen erfreuten sich mit insgesamt rund 270 Teilnehmenden großer Resonanz. Seit Februar wird das „virtuelle Bauamt“ bereits mit freiwilligen Teilnehmern getestet.

Informationen rund ums „virtuelle Bauamt“ sowie die Antragstellung gibt es unter www.mannheim.de/virtuelles-bauamt.

Rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen
Um die zahlreichen Vorteile, die das „virtuelle Bauamt“ bietet, auch nutzen zu können, hat das Land bereits im vergangenen Jahr die Landesbauordnung (LBO) geändert. Die wohl wichtigste Änderung, die am 25. November 2023 in Kraft getreten ist: Baurechtliche Entscheidungen können nun elektronisch bekanntgegeben werden. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Eine formelle, schriftliche Zustellung ist nicht mehr vorgeschrieben. Das war Voraussetzung für das „virtuelle Bauamt“, das in Mannheim ab 1. April 2024 startet.

Quelle: Stadt Mannheim

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