Pflegekraft wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Computerbetrug in Untersuchungshaft
22-Jährige soll pflegebedürftige Menschen um rund 75.000 Euro geschädigt haben
Eine 22-jährige Pflegekraft sitzt in Untersuchungshaft. Die deutsche Staatsangehörige steht im Verdacht, zwei pflegebedürftige Menschen in Mannheim um insgesamt rund 75.000 Euro geschädigt zu haben. Gegen die Frau wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 40 Fällen ermittelt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim soll die Tatverdächtige seit Ende Juni 2026 für zwei Pflegedienste in Mannheim tätig gewesen sein. Im Rahmen ihrer Tätigkeit soll sie in den Besitz der Bankkarten von zwei betreuten Personen gelangt sein und diese anschließend unberechtigt für Bargeldabhebungen, Überweisungen und Einkäufe genutzt haben.
Mit dem Geld soll die 22-Jährige unter anderem hochwertige Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck, Parfüm und Taschen gekauft haben. Zudem soll sie eine Flugreise gebucht, eine Operation im Ausland finanziert und einen BMW erworben haben.
Bei Durchsuchungen ihrer Wohnung stellten die Ermittler zahlreiche Gegenstände sicher, die mutmaßlich mit den unrechtmäßigen Kontobelastungen in Zusammenhang stehen. Darunter befand sich auch der BMW.
Die 22-Jährige wurde am 2. Oktober 2026 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim festgenommen. Der Haftbefehl war auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 40 Fällen erlassen worden. Nach ihrer Vorführung vor dem Haft- und Ermittlungsrichter wurde der Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Die Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.










