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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27

28. Januar 2026 | Bildung, Leitartikel, Schwetzingen

Ganztagsbetreuung

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 – Anmeldung bis 15. März 2026 erforderlich

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder, die in Schwetzingen eingeschult werden, ab ihrem ersten Schultag einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Dies gilt für Erstklässlerinnen und Erstklässler an allen Schwetzinger Grundschulen, für Kinder in der Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) beziehungsweise der Kurt-Waibel-Schule sowie für Kinder in Juniorklassen.

Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden Betreuung pro Tag von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Er gilt während der Schulzeit und – mit Ausnahme von vier Wochen – auch in den Schulferien. Die Eltern entscheiden selbst, in welchem Umfang sie das Angebot nutzen möchten.

Die Betreuung erfolgt zunächst durch den regulären Unterricht und weitere verbindliche schulische Angebote. Benötigen Erziehungsberechtigte darüber hinaus zusätzliche Betreuung an Schultagen oder in den Ferien – vom ersten Schultag bis zum 31. Juli 2027 – ist eine Anmeldung bis spätestens 15. März 2026 erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ausschließlich eine Ferienbetreuung in Anspruch genommen werden soll. Die fristgerechte Anmeldung ist notwendig, um eine bedarfsgerechte Planung der Betreuungsangebote sicherzustellen.

Im Rahmen der persönlichen Anmeldung der neuen Erstklässler an den Grundschulen, die in den kommenden Wochen stattfindet, erhalten die Erziehungsberechtigten bereits eine schriftliche Information der Stadt.

Die entsprechenden Anmeldeformulare („Erstklässler-Paket“) sowie weitere Informationen und die Kontaktdaten der außerschulischen Betreuungseinrichtungen (Kernzeit oder Hort) stehen auf der städtischen Homepage zum Download bereit: Schwetzingen – Außerschulische Betreuung.

Alle Betreuungsangebote sind kostenpflichtig; die Gebühren sind ebenfalls online einsehbar. Anmeldungen sind verbindlich. Die SEPA-Lastschriftmandate müssen im Original zusammen mit den unterschriebenen Anmeldeunterlagen von allen erziehungsberechtigten Personen bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung (Kernzeit oder Hort) der Zielschule eingereicht werden. Eine abgegebene Bedarfsmeldung stellt jedoch noch keine Garantie für einen Betreuungsplatz dar. Eine Rückmeldung erfolgt rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres.

Für Rückfragen stehen die jeweiligen Betreuungseinrichtungen der Schulen sowie Frau Andrea Mai vom Generationenbüro der Stadt Schwetzingen zur Verfügung: [email protected], Tel.: 06202/87 492.

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