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Das Wasserrechtsamt informiert: Brunnen und Motorpumpen müssen genehmigt werden

11. August 2020 | Freizeit, Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Politik

Symbolfoto: Buchner

Aufgrund der viel zu geringen Niederschläge in den letzten Wochen leiden die Gärten unter der Trockenheit. Hält die Trockenheit noch länger an, geht selbst manchen Bäumen das Wasser aus. Auch in den Bächen und Flüssen fehlt das Wasser. Fische und andere Wasserbewohner leiden unter den niedrigen Wasserständen. Weil Bäche und Flüsse sehr empfindliche Lebensräume darstellen, soll aus Bächen und Flüssen nicht grenzenlos Wasser für den eigenen Garten „abgezweigt“ werden. Auch wenn das notwendige Nass in manchen Gegenden verlockend nah vor dem eigenen Garten entlang fließt, darf die Bewässerung von Gärten nicht auf Kosten der Gewässer gehen.

 

Margarete Schuh, Leiterin des Wasserrechtsamts im Landratsamt Rhein-Neckar Kreis, erläutert: „Erlaubnisfrei ist bei oberirdischen Gewässern lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen, sofern eine ausreichende Wasserführung gegeben ist. Auch die Benutzung des Grundwassers in geringen Mengen ist erlaubnisfrei, Der Erdaufschluss muss jedoch angezeigt werden, wenn er mehr als 10 Meter in den Boden eindringt.“

 

Als untere Wasserbehörde muss das Landratsamt auch die Herstellung und den Betrieb von Brunnen prüfen. „Grundwasser ist in der Regel durch den Boden gut geschützt und ist vielerorts die Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung. Wir müssen daher Gefahren für das Grundwasser verhindern“, so Schuh. Wird in das Grundwasser eingegriffen, muss dies dem Landratsamt gemeldet werden. An vielen Stellen im Rhein-Neckar-Kreis besteht zudem aufgrund der Untergrundbeschaffenheit kaum eine Chance, in wirtschaftlich erreichbarer Tiefe Grundwasser anzutreffen. „Die Sammlung von Regenwasser in großen Zisternen ist da schon eher eine Möglichkeit, Wasser zur Gartenbewässerung zu gewinnen“, ergänzt die Amtsleiterin.

 

Das Wasserrechtsamt empfiehlt, den Wasserbedarf am besten schon bei der Gestaltung des Gartens zu berücksichtigen. Beispielsweise verdunstet bei einer geeigneten Verschattung weniger Wasser. Außerdem speichert ein lockerer, humusreicher Boden eine größere Wassermenge. Mulchen im Gemüsebeet verhindert, dass der Boden schnell austrocknet. Zwar gibt es im Rhein-Neckar-Kreis eine sehr sichere und gut ausgebaute öffentliche Wasserversorgung, die auch bei langer Trockenheit genügend Trinkwasser bereitstellt. Man sollte nie vergessen, dass sauberes Trinkwasser kostbar ist und daher geschützt werden muss.

 

Weitere Informationen gibt es beim Wasserrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter E-Mail: wasserrechtsamt@rhein-neckar-kreis.de.

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