Bundessportgericht kippt Spielwertung – Rhein-Neckar Löwen behalten Punkte gegen Lemgo
Die Rhein-Neckar Löwen können ihre zwei Punkte aus dem Spiel gegen TBV Lemgo Lippe behalten. Die 2. Kammer des Bundessportgericht hob am 2. April den entsprechenden Bescheid der Handball-Bundesliga auf. Damit wurde das ursprünglich sportlich erzielte Ergebnis wiederhergestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Revision eingelegt werden.
Auslöser des Verfahrens war ein formaler Verstoß im Kader der Löwen. Demnach soll für einen Spieler vor dem Spiel keine unterschriebene Anti-Doping-Schiedsvereinbarung vorgelegen haben, die seit dem 1. Januar 2026 verpflichtend ist. Die Partie vom 20. Februar hatten die Löwen in der SAP Arena mit 32:30 gewonnen. Die Liga wertete das Spiel im Nachgang jedoch mit 0:2 Punkten gegen Mannheim. Dagegen legte der Verein Einspruch ein.
Das Bundessportgericht gab diesem Einspruch nun statt und stellte klar, dass die Spielwertung nicht ausreichend rechtlich begründet war. Sanktionen müssten eindeutig im Regelwerk festgelegt sein, sodass klar erkennbar sei, welches Verhalten verlangt wird. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben gewesen. Insbesondere sei unklar, zu welchem Zeitpunkt die Anti-Doping-Vereinbarung vorliegen müsse.
Zudem spielte eine entscheidende Rolle, dass der betroffene Spieler zwar im Kader stand, jedoch nicht eingesetzt wurde. Nach Auffassung der Kammer wäre eine unterschriebene Vereinbarung erst vor einem tatsächlichen Einsatz erforderlich gewesen. Damit entfiel die Grundlage für die nachträgliche Spielwertung. Die Rhein-Neckar Löwen behalten somit die zwei Punkte aus der Partie.
Löwen-Geschäftsführer Holger Bachert begrüßte die Entscheidung. Er betonte, dass es dem Verein vor allem um eine saubere rechtliche Prüfung und mehr Klarheit im Regelwerk gegangen sei. Gleichzeitig hoffe man, dass ähnliche Fälle künftig durch präzisere Vorgaben vermieden werden können.












