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Rhein-Neckar: Neue Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“

22. Juli 2020 | Leitartikel, Metropolregion, Natur & Umwelt

Ziel ist es, den Wald mit allen seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten

Symbolfoto: Buchner

Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sollen die Fördermaßnahmen der neu aufgestellten Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft“ eine passgenaue und schnelle Unterstützung sein. Dies ist nötig, da sich die Wälder in Baden-Württemberg in einer Ausnahmesituation befinden. Der Klimawandel hat den Wäldern mit Dürre, Hitze und Schädlingen stark zugesetzt. Oberstes Ziel ist es, den Wald mit allen seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten.

 

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Fördermaßnahmen wird die Unterstützung der Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen bei der Aufarbeitung von Schadholz sein. Der Fördersatz des letzten Jahres konnte auf 6 Euro je Festmeter (ohne Rinde) erhöht werden. Begleitet wird diese Maßnahme durch weitere Förderungen, welche zur Aufarbeitung ergänzt werden können. Zentraler Bestandteil sind auch attraktive Pauschalen und Vereinfachungen bei der Förderung einer anstehenden Wiederbewaldung. Zudem wurde ein komplett neues Maßnahmenpaket zur Förderung des Waldnaturschutzes geschaffen.

 

Die Försterinnen und Förster des Kreisforstamtes im Rhein-Neckar-Kreis beraten gerne über die Neuerungen, um die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen. Termine können unter E-Mail: [email protected] oder telefonisch unter 06221 522-7600 vereinbart werden.

 

Die Landesforstverwaltung informiert zusätzlich im Förderwegweiser des Landes unter www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de in der Rubrik Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen. Hier gibt es auch alle erforderlichen Formulare und Informationen.

 

Bildquelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

 

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