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Stelle des Lärmbeauftragten/Nachtbürgermeisters für Heidelberg soll schnell besetzt werden

13. Februar 2020 | Gesellschaft, Heidelberg, Leitartikel, Politik, Wirtschaft

Die Stadt Heidelberg möchte schnellstmöglich die Stelle eines Lärmbeauftragten/Nachtbürgermeisters besetzen. Die Verwaltung wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, 5. Februar 2020, einen Vorschlag für das Aufgabenprofil, den Ausschreibungstext, das Auswahlverfahren und die organisatorische Zuordnung der Position vorlegen. Die Stelle könnte – vorbehaltlich der Zustimmung des Gremiums – direkt nach der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 13. Februar 2020, ausgeschrieben werden.

Im Zuge der politischen Diskussion um die Themen Nachtökonomie, Konfliktmanagement und Clubkümmerer führt die Verwaltung die einzelnen Themen nun zusammen. So soll der neue Lärmbeauftragte/Nachtbürgermeister gemeinsam mit der Verwaltung ein Konzept zur Stärkung der Nachtökonomie erarbeiten. Falls der Gemeinderat am 13. Februar zustimmt, wird das städtische Kinder- und Jugendamt eine Studie erarbeiten, die in das Konzept einfließen soll. Die zentrale Frage der Studie bezieht sich dabei auf das Ausgehverhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Heidelberg. Die hiermit gewonnenen Erkenntnisse sollen dann bei den Überlegungen berücksichtigt werden, wie die Heidelberger Clublandschaft gestärkt und erhalten werden kann.

„Konfliktmanagement“ als wichtigste Aufgabe

In der Altstadt soll die Lärmsituation befriedet werden, „Konfliktmanagement“ ist deshalb die wichtigste Aufgabe des Lärmbeauftragten/Nachtbürgermeisters. Er oder sie soll zwischen Anwohnerschaft, Feiernden, der Gastronomie und der Stadtverwaltung moderieren und Konflikte lösen. Wesentliche Erfolgsmerkmale sind eine hohe soziale Kompetenz, starke Präsenz in der Altstadt, Akzeptanz bei allen beteiligten Interessensgruppen sowie größtmögliche Unterstützung in der Verwaltung.

Der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin wird zunächst als Honorarkraft tätig und der Gaststättenbehörde des Bürger- und Ordnungsamtes zugeordnet sein. Eine Ausweitung der Aufgaben soll ausdrücklich möglich sein.

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