In diesen Tagen erhalten Haus- und Grundstückseigentümer sowie Hundehalter die Steuerbescheide für 2026.
Grundsteuerbescheid aufbewahren
In diesem Jahr wurde nur bei einem Eigentumswechsel oder der Änderung des Steuerbetrages ein aktueller Grundsteuerbescheid für 2026 erstellt. Sofern es keine Änderungen gab, gelten weiterhin die Bescheide vom Januar 2025. Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre und müssen daher aufbewahrt werden. Die Hebesätze betragen 240 % bei der Grundsteuer B und 400 % bei der Grundsteuer A. Die Bescheide werden ab dem 9. Januar 2026 zugestellt.
Infos für Hundehalter
Die Hundesteuerbescheide werden ab dem 12. Januar 2026 zugestellt. Die Hundesteuermarken mit der Aufschrift 2025-2027 gelten weiterhin. Es besteht Meldepflicht. Hundehalter die ihre Hunde nicht an- oder abmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert
Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Hier gelten die zuletzt ausgestellten Bescheide. Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt unverändert 420 %.
Vergnügungssteuer
Bei der Vergnügungssteuer werden ebenfalls keine Jahresbescheide erstellt.“
Weitere Informationen und Auskünfte
Auskünfte erteilt die Steuerabteilung im Rathaus, telefonisch unter der 06202/87-154 oder 06202/87-145 oder per E-Mail unter per Mail unter [email protected]











