Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 23. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Mannheim: Strenge Corona-Regelungen gelten auch für die Silvester-Nacht 

28. Dezember 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Mannheim, Polizei

©Pixabay

Aufgrund der nach wie vor hohen Corona-Fallzahlen sieht das Land, anders als zu Weihnachten, für die diesjährige Silvesternacht keine Lockerungen der Regelungen vor. Vielmehr gibt es zusätzlich ein Verbot zum Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum. Das Bundesinnenministerium hat darüber hinaus die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz geändert, wodurch auch ein Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk besteht.

Folgende Regelungen müssen an Silvester beachtet werden:

Ausgang

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten in der Silvesternacht ohne Ausnahme. In der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag ist es nicht gestattet, sich ohne triftigen Grund im Freien aufzuhalten. Damit sollen die Infektionszahlen gesenkt und die Gesundheit der Menschen geschützt werden.

Kontakte

Zu Silvester gelten die Kontaktbeschränkungen der Corona-Verordnung ausnahmslos. Dies bedeutet konkret: Private Feiern und Treffen sind lediglich mit Personen aus einem weiteren Haushalt möglich sowie mit Verwandten in gerader Linie, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – jedoch insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht zu dieser Begrenzung.

Alkoholkonsum

Ebenfalls weiterhin untersagt ist der Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.

Böllern

Mit der Corona-Verordnung vom 15. Dezember hat die baden-württembergische Landesregierung ein Verbot zum Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum erlassen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu teils schweren Verletzungen durch Feuerwerkskörper und eine damit verbundene hohe Auslastung in Krankenhäusern. Da durch die Corona-Pandemie bereits viele Notaufnahmen überlastet sind, soll diese Maßnahme einer zusätzlichen Belastung entgegenwirken.

Auch der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 – dazu zählen unter anderem Raketen, Böller und ähnliches – ist in diesem Jahr verboten.

Vor diesem Hintergrund lautet der Appell, keine Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren zu verwenden. Diese könnten zum Beispiel durch falsche Lagerung beschädigt sein, wodurch eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

Das Einhalten der Regelungen in der Silvesternacht wird durch den städtischen Ordnungsdienst und die Polizei kontrolliert werden.

Das könnte Sie auch interessieren…

Abgabe von Feuerwerk: Kontrollen der Gewerbeaufsicht

Gewerbeaufsicht kontrolliert Feuerwerksverkauf in Mannheim Ab dem 29. Dezember führt die Gewerbeaufsicht in Mannheim stichprobenartige Kontrollen im Einzelhandel durch, um die Abgabe von Feuerwerk zu überprüfen. Dabei stehen insbesondere die Einhaltung der...

Mannheimer Weihnachtsmarkt: Punktlandung!

Mannheimer Weihnachtsmarkt am Wasserturm endet erfolgreich Der Mannheimer Weihnachtsmarkt am Wasserturm schloss am 23. Dezember seine Pforten – und die Händler zeigten sich mit dem Verlauf der Saison überraschend zufrieden. Laut einer schriftlichen Umfrage gaben 88...

Auffahrunfall am Autobahnkreuz Heidelberg verursacht hohen Sachschaden

Am Montagnachmittag ereignete sich am Autobahnkreuz Heidelberg ein Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden. Gegen 17 Uhr war ein 33-jähriger Opel-Fahrer auf der A 656 von Heidelberg in Richtung Mannheim unterwegs. Beim Wechsel auf die A 5 in Richtung Heidelberg...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert