100.000 Euro Geldstrafe und Teilausschluss für Waldhof-Fans
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim nach den Ausschreitungen beim DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Zudem muss der Drittligist zwei Liga-Heimspiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Eine Partie wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Damit findet das nächste Drittliga-Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim II vor eingeschränkter Zuschauerkulisse statt. Zutritt zum Carl-Benz-Stadion erhalten bei dieser Partie nur bestimmte Dauerkarteninhaber, VIP- und Schiedsrichterkarteninhaber sowie Gästefans. Betroffen sind unter anderem die Sitzplatz-Dauerkartenblöcke 1 bis 6 und 11 bis 18 sowie ausgewählte Stehplatzbereiche. Ein weiterer Kartenverkauf ist nicht gestattet.
Der SV Waldhof hat das Strafmaß akzeptiert. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Verein kündigt weitere Sicherheitsmaßnahmen an
Nach den Vorfällen beim Pokalspiel hatte der Verein nach eigenen Angaben umgehend eine umfassende Aufarbeitung eingeleitet und den Austausch mit der Stadt Mannheim, dem baden-württembergischen Innenministerium sowie weiteren Beteiligten gesucht. Gewalt und sicherheitsgefährdendes Verhalten seien mit den Werten des Vereins nicht vereinbar.
Der SV Waldhof kündigte an, die Sicherheitsmaßnahmen im Carl-Benz-Stadion weiter auszubauen. Geplant sind unter anderem Verbesserungen bei den Einlasskontrollen und der Videoüberwachung sowie weitere Investitionen in die Stadioninfrastruktur. Auch die Präsenz des Ordnungsdienstes in sensiblen Bereichen wurde bereits verstärkt.
Zudem sollen mögliche Täter identifiziert und Konsequenzen bis hin zu Stadionverboten geprüft werden. Mit einem umfassenden Schutzkonzept will der Verein das Sicherheitsgefühl aller Stadionbesucher stärken – insbesondere auch von Familien und Kindern.









