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Universitätsklinika in Baden-Württemberg nehmen beatmungspflichtige Patienten aus dem Elsass auf – ­befristet und kontingentiert

22. März 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Politik, Wirtschaft

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Solange wir noch Kapazitäten in unseren Uniklinika haben, ist Helfen das Gebot der Stunde“

Zeichen der Solidarität an französischen Nachbarn / Auch in

Europa heißt es: zusammenhalten

 

Die grenznahen französischen Krankenhäuser sind an der Grenze ihrer Behandlungskapazitäten für beatmungspflichtige Patientinnen und Patienten angekommen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die Unterstützung Baden-Württembergs zugesagt. Vier Universitätsklinika im Land gehen voran – sie haben sich bereit erklärt, schnell und unbürokratisch zu helfen.

 

Die Universitätsklinika in Freiburg, Heidelberg, Mannheim und Ulm haben sich – koordiniert durch die Uniklinik Ulm – gemeinsam darauf verständigt, sofort neun schwerkranke Corona-Patientinnen und -Patienten aus dem benachbarten Elsass aufzunehmen, die dringend auf Beatmung angewiesen sind. Sie reagieren damit auf die Bitte von Wissenschaftsministerin Bauer zu prüfen, ob sie im Rahmen noch vorhandener freier Kapazitäten – befristet und kontingentiert – beatmungspflichtige Patienten aus der französisch-deutschen Grenzregion aufnehmen können. Durch die gute Zusammenarbeit des Universitätsklinikums Ulm mit dem dortigen Bundeswehrkrankenhaus hat sich auch dieses bereit erklärt, einen Platz zur Verfügung zu stellen.

 

„Ich danke den Universitätsklinika und dem Bundeswehrkrankenhaus für diese schnelle Zusage. Aufgrund der getroffenen Vorsorge haben die Klinika derzeit noch entsprechende Kapazitäten. Deshalb gilt es jetzt zu handeln und Menschenleben zu retten. Wir senden damit auch ein Zeichen der Solidarität an unsere französischen Nachbarn. Auch in Europa heißt es: zusammenhalten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Samstag (21. März) in Heidelberg.

 

Im Schnitt sind die schwerkranken Patientinnen und Patienten drei bis sieben Tage auf die Beatmung angewiesen und benötigen entsprechende Plätze. Die Universitätsklinka und das Bundeswehrkrankenhaus stellen die insgesamt zehn Plätze befristet zur Verfügung, solange die Beatmungsplätze nicht für die Patientinnen und Patienten der jeweiligen Region benötigt werden.

 

Auch das Gesundheitsministerium hat die Krankenhäuser im Land gebeten zu prüfen, ob sie im Rahmen noch vorhandener freier Kapazitäten – befristet und kontingentiert – beatmungspflichtige Patienten aus dem Elsass aufnehmen können.

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