Polizei kontrolliert E-Scooter rund um den Spinelli-Park in Mannheim
Bei Verkehrssicherheitskontrollen rund um den Spinelli-Park hat die Verkehrspolizei Mannheim am Freitag, 9. Oktober 2026, mehrere Verstöße festgestellt. Zwischen 17 und 21 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten insgesamt 15 E-Scooter-Fahrende und vier Radfahrende. Dabei registrierten sie drei Straftaten und fünf Ordnungswidrigkeiten.
Zu den festgestellten Straftaten zählten Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Bei einer kontrollierten Person fanden die Einsatzkräfte Silvesterknaller.
Darüber hinaus waren fünf E-Scooter-Fahrende ohne das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen unterwegs, obwohl für ihre Fahrzeuge bereits Kennzeichen ausgegeben worden waren. Sie müssen sich deshalb wegen Ordnungswidrigkeiten verantworten.
Mit den Kontrollen wollte die Polizei die Verkehrssicherheit erhöhen und Verkehrsteilnehmende für geltende Vorschriften sowie mögliche Gefahren sensibilisieren.
Die wichtigsten Regeln für E-Scooter
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf folgende Vorschriften hin:
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Mindestalter: E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Bei Leihfahrzeugen können die Anbieter ein höheres Mindestalter festlegen.
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Zulassung: Nicht jedes angebotene Modell darf im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Erforderlich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis.
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Versicherung: Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. Das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein.
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Keine Mitfahrer: E-Scooter dürfen nur von einer Person gleichzeitig gefahren werden. Die Mitnahme einer zweiten Person ist auch dann verboten, wenn es sich um ein Kind handelt.
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Erlaubte Verkehrsflächen: Innerorts dürfen E-Scooter auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Fehlt eine entsprechende Radverkehrsfläche, ist die Fahrbahn zu nutzen.
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Alkohol: Es gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge. Je nach Promillewert und Fahrverhalten drohen Bußgelder, Punkte, Fahrverbote oder strafrechtliche Konsequenzen.
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Handynutzung: Das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten und zu bedienen, ist verboten. Das betrifft beispielsweise Telefonate, Nachrichten und die Bedienung von Apps.
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Helm: Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht. Die Polizei empfiehlt dennoch einen Fahrradhelm, da dieser bei Stürzen und Zusammenstößen das Risiko schwerer Kopfverletzungen verringern kann.
Mit den Kontrollen und Hinweisen möchte die Polizei dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern.










