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Verkehrssicherheit durch gegenseitige Rücksichtnahme

9. Oktober 2025 | Gesellschaft, Mannheim

ADFC Mannheim und Stadt starten Plakatkampagne für mehr Sicherheit in Fahrradstraßen

Der ADFC Mannheim und die ehrenamtliche Fahrradbeauftragte der Stadt Mannheim, Gabriele Fröhlich, machen mit einer Plakatkampagne auf die Verkehrsregeln in Fahrradstraßen aufmerksam. Nach einer erfolgreichen Aktion im vergangenen Jahr, bei der in der Innenstadt auf Sicherheit und Rücksichtnahme hingewiesen wurde, wird die Kampagne in diesem Jahr schrittweise auf weitere Fahrradstraßen ausgeweitet. Ziel ist es, das Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden positiv zu beeinflussen und so die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.

Die Plakate werden in enger Abstimmung zwischen dem ADFC Mannheim und der städtischen Verkehrsplanung koordiniert. Aktuell sind sie von der südlichen Mönchwörthstraße und der Casterfeldstraße in die Meerfeldstraße und das Stephanienufer im Stadtteil Lindenhof umgezogen. Die Kampagne setzt auf aufmerksamkeitsstarke Visuals, die auf niederschwellige Weise zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufrufen.

Bürgermeister Ralf Eisenhauer, zuständig für Verkehrsplanung und Radkultur, erklärt: „Die Plakate sind ein einfaches und wirksames Mittel, um auf niederschwellige Weise zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu animieren. Das ist der beste Weg, um gefährliche Situationen zu vermeiden.“ Robert Hofmann vom ADFC Mannheim ergänzt: „Wer vor 30 oder 40 Jahren den Führerschein gemacht hat, kannte Fahrradstraßen oft nicht. Mit der Aktion wollen wir gemeinsam auf die Verkehrsregeln hinweisen, damit das Verhalten angepasst und Rücksichtnahme gelebt wird.“

Hintergrund: Eine Fahrradstraße ist ausdrücklich für Radfahrende vorgesehen. Andere Fahrzeuge dürfen sie nur nutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Radfahrende haben Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Autos müssen hinter den Radfahrenden bleiben, wenn zum Überholen nicht genügend Platz (mindestens 1,5 Meter Seitenabstand) vorhanden ist. Die Geschwindigkeit ist auf Tempo 30 begrenzt, Autofahrer müssen sich dem Tempo der Radfahrenden anpassen. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden, in der Regel gilt rechts vor links, sofern nicht anders angeordnet.

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