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Verschärfungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes ab dem 1. Juni

28. Mai 2026 | Allgemeines, Das Neueste

Verschärfungen des Nichtraucherschutzes ab 1. Juni

Mit Beginn der Freibadsaison treten am 1. Juni 2026 in Baden-Württemberg neue Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Kraft. Künftig gilt ein Rauchverbot an allen Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sowie in öffentlichen Freibädern.

Das Rauchverbot in Freibädern umfasst neben den Beckenbereichen auch Liegewiesen, Spielplätze und gastronomische Außenbereiche. Ziel der Landesregierung ist es, insbesondere Familien und Kinder besser vor Passivrauch zu schützen sowie die Verschmutzung durch weggeworfene Zigarettenkippen zu reduzieren. Freibäder können jedoch speziell gekennzeichnete Raucherzonen einrichten.

Auch an Bushaltestellen und in Wartehäuschen ist das Rauchen künftig untersagt. Damit sollen Fahrgäste besser geschützt werden, da sie dem Rauch in den oft engen Wartebereichen bislang kaum ausweichen konnten.

Neu ist außerdem, dass die Regelungen nicht nur für klassische Zigaretten gelten. Auch E-Zigaretten, Vapes und Tabakerhitzer werden unabhängig vom Nikotingehalt in das Gesetz einbezogen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Rücksichtnahme und die Einhaltung der neuen Vorschriften.

Landesrecht BW – Eingangsformel LNRSchG | Landesnorm Baden-Württemberg | Eingangsformel | gültig ab: 01.06.2026

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