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Verwaltung hängt Plakate ab

9. Mai 2019 | Mannheim, Politik

Da im Rahmen der Plakatierungen zur Europa- und Kommunalwahl die gültigen Regeln für Plakatierungen vielfach nicht beachtet wurden, hatte die Stadtverwaltung Mannheim bereits Anfang April dieses Jahres mit einem Schreiben die Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen und einzelne Bewerber dazu angehalten, die städtischen Plakatierungsrichtlinien sowie die Einschränkungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten, die ein Anbringen von Wahlplakaten an bzw. in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht erlauben. Am 18. April erfolgte eine Fristsetzung zur Beseitigung bis Freitag, 3. Mai. Seit Montag, 6. Mai, werden Plakate auf Kosten der Betroffenen durch Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung abgehängt. Darüber wurden die Parteien und Vereinigungen zuletzt mit Schreiben vom 2. Mai 2019 in Kenntnis gesetzt.

Zwischenzeitlich hat sich die Situation zwar an einigen Stellen verbessert, den Aufforderungen wurde jedoch nur zum Teil Folge geleistet. Die Verwaltung führt daher Maßnahmen zur Beseitigung unerlaubt angebrachter Plakate fort. Da es aufgrund der Vielzahl der immer noch unzulässig angebrachten Plakate absehbar nicht möglich sein wird, alle gegen die Richtlinien verstoßenden Plakate abzuhängen, geht die Verwaltung dabei stufenweise vor. Danach werden zunächst alle an Verkehrszeichen angebrachten Plakate in Kreuzungsbereichen von bedeutenden innerstädtischen Verkehrswegen, Haupterschließungsstraßen bzw. Hauptstraßen in den Stadtteilen entfernt. Diese sensiblen Bereiche haben im Interesse der Verkehrssicherheit höchste Priorität. Bereits zum Start der Aktion am 6. Mai 2019 konnten die Mitarbeitenden an vergleichbaren Örtlichkeiten, an den Haupterschließungsstraßen knapp 200 Plakate abhängen.

In einem nächsten Schritt werden solche Plakate beseitigt, die direkt an Bäumen angebracht sind. Auf der dritten Stufe folgen schließlich Plakate, die entgegen der städtischen Plakatierungsrichtlinie in städtebaulich schützenswerten Bereichen hängen, wie z.B. in Fußgängerzonen, am Paradeplatz oder an der Wasserturmanlage.

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