Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 24. Juni 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Von Schule beantragte Bußgeldbescheide gegen demonstrierende Schüler werden von Stadt Mannheim aufgehoben

24. Juli 2019 | Bildung, Leitartikel, Mannheim, Politik, Wirtschaft

Nachdem die Stadt Mannheim auf Anzeige der Geschwister-Scholl-Schule Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht gegen vier Schüler erteilt hat, hat sie sich in diesen konkreten Fällen nach umfassender Prüfung dazu entschlossen, diese Bußgelder wieder aufzuheben.

Die Bußgeldstelle befasst sich im Schnitt mit jährlich rund 300 Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens. Aufgrund dieser Vielzahl sind auch diese Fälle zunächst routinemäßig bearbeitet worden. Hinzu kam, dass die Betroffenen nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Daher ist die Besonderheit dieser Fälle im Vergleich zum klassischen Schulschwänzen nicht aufgefallen. Die vier Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Mit der Aufhebung der Bescheide entfällt auch die Zahlungspflicht.

Die Schulleitung der Geschwister-Scholl-Schule Mannheim hatte Anfang Juni in fünf Fällen bei der Stadt Mannheim Anzeige erstattet, weil die Schüler wiederholt während der Unterrichtszeit gefehlt hatten, um zu demonstrieren. In vier Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen. Nur in einem weiteren Fall wurden von dem Betroffenen Aussagen zur Sache gemacht, weshalb eine vertiefte Prüfung durch die Stadt Mannheim stattfand und kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Die Bußgeldhöhe der vier erlassenen Bescheide lag bei 60 Euro zuzüglich 25 Euro Verwaltungsgebühr sowie 3,50 Euro für die Zustellung des Bescheids.

Weil gegen die Schulpflicht verstoßen worden war, waren die Verfahren im Zuge der Bearbeitung der allgemeinen Ordnungswidrigkeit formal korrekt – aber nicht geboten.

Daher stellte die Ordnungsbehörde nach erneuter Prüfung fest, dass die Schule vorab nicht alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen hatte, die ihr zur Verfügung stehen – insbesondere in diesem nicht klassischen Fall von Schulschwänzen.
Diese vorgeschalteten Maßnahmen sind zum Beispiel in einem Handlungs-Leitfaden des staatlichen Schulamts beschrieben (http://schulamt-mannheim.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Schulaemter/schulamt-mannheim/pdf/Handlungsschritte_DinA3.pdf). Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird hierbei als letztes Mittel genannt, wenn vorherige umfangreiche Maßnahmen von Seiten der Schule vor Ort keinen Erfolg zeigten.

Das könnte Sie auch interessieren…

Schülerinnen und Schüler aus Ecuador zu Gast im Rathaus

Schwetzingen international – Schülerinnen und Schüler aus Ecuador zu Gast im Rathaus Im Schwetzinger Rathaus wurden Schülerinnen und Schüler aus Ecuador gemeinsam mit ihren deutschen Gastgeschwistern offiziell empfangen. Bürgermeisterin Lisa Schlüter begrüßte die...

Internationaler Yoga-Tag 2026 in Mannheim

Internationaler Yoga-Tag 2026 in Mannheim: Yoga verbindet Menschen für eine gesunde und nachhaltige Zukunft Der Mannheimer Marktplatz hat sich anlässlich des Internationalen Yoga-Tages 2026 in einen Ort der Begegnung, Achtsamkeit und Gesundheit verwandelt. Die...

Die Urlaubszeit steht vor der Tür

Die Urlaubszeit steht vor der Tür: Pass- und Ausweisdokumente rechtzeitig prüfen Die Stadt Mannheim weist darauf hin, dass insbesondere vor den Sommerferien die Nachfrage nach Reisepässen und Personalausweisen deutlich ansteigt. Da alle Dokumente von der...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert