Generationenbüro bietet Unterstützung bei Vorsorgevollmachten
Wer im Ernstfall nicht selbst über wichtige Angelegenheiten entscheiden kann – etwa aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung – ist auf Hilfe angewiesen. Doch auch enge Angehörige dürfen rechtlich nur mit einer Vorsorgevollmacht handeln. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig vorzusorgen – bestenfalls ab dem 18. Lebensjahr.
Das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen bietet gemeinsam mit der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am Freitag, 11. Juli 2025, zwischen 9:00 und 12:00 Uhr, eine Beglaubigungssprechstunde für Vorsorgevollmachten an. Die Sprechstunde findet im Generationenbüro, Schlossplatz 4, statt.
Unterschrift nur vor Ort gültig
Wichtig: Die Vorsorgevollmacht darf im Vorfeld nicht unterschrieben sein. Die Unterschrift wird erst vor dem Beamten geleistet und somit amtlich beglaubigt. Nur so ist die Vollmacht rechtlich wirksam. Eine Beglaubigung kostet 10 Euro.
Nur für Schwetzinger Bürger – Anmeldung erforderlich
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Einwohner der Stadt Schwetzingen. Bürger*innen aus anderen Gemeinden werden gebeten, sich an ihr jeweiliges Rathaus zu wenden. Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich – telefonisch unter 06202 / 87-493.
Informationsmaterial und barrierefreier Zugang
Kostenlose Broschüren und Vordrucke rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung sind im Generationenbüro erhältlich. Der Eingang zur Sprechstunde ist barrierefrei zugänglich (durch die braune Holztür, dann links). Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Quelle: Stadt Schwetzingen