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Weiterer Meilenstein zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021

17. Januar 2020 | Bildung, Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion

Alle 1 101 Gemeinden Baden-Württembergs liefern Melderegisterdaten zum Stichtag 2. Februar 2020

Das Statistische Bundesamt bereitet für den Zensus 2021 den bundesweiten Rahmen für die dritte Melderegisterdatenlieferung gemäß § 5 Zensusgesetz 2021 im Februar 2020 vor. In den Melderegistern sind die demografischen und geografischen Basisdaten (u. a. Geburtsort und -datum, Nationalität, Wohnanschrift) zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert. Alle 1 101 Gemeinden Baden-Württembergs liefern Melderegisterdaten zum Stichtag 2. Februar 2020.

Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021 sind insgesamt fünf Datenlieferungen aus den Melderegistern sowie zusätzlich eine Pilotdatenlieferung vorgesehen. Die bereits erfolgten Datenübermittlungen umfassten im Wesentlichen Informationen zu den Anschriften der in Deutschland gemeldeten Personen. Mit der jetzigen Melderegisterdatenlieferung zum Stichtag 2. Februar 2020 erfolgt nun die Aktualisierung des sogenannten Referenzdatenbestandes. Der Referenzdatenbestand enthält alle Anschriften aus den Melderegister- und Vermessungsämtern sowie demografische Angaben zu den dort gemeldeten Personen. Er dient dem Zensus 2021 als Grundlage für die Ziehung der Haushaltsstichprobe sowie zur Bereitstellung der Anschriften für die Erhebung an Sonderbereichen und aktueller Eigentümeranschriften, die für die Gebäude- und Wohnungszählung benötigt werden.

Die Kommunen wurden bereits angeschrieben und über die erforderlichen Schritte informiert. Bereits beim Dateneingang erfolgen erste Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen sowie die Sicherstellung auf Vollzähligkeit der Datenlieferung pro Gemeinde. Der technische Datenempfang aus den Melderegistern erfolgt zentral beim Statistischen Bundesamt. Das Statistische Landesamt erteilt die Freigabe und die Weitergabe der Landesdaten an den Referenzdatenbestand.

Im Jahr 2021 wird in Deutschland der nächste Zensus stattfinden. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig alle 10 Jahre durchgeführt. Für den registergestützten Zensus sind die Melderegister die wichtigste Datenquelle, auf deren Basis zahlreiche Grunddaten zur Bevölkerung bestimmt werden.

Hintergrund: Die gesetzlichen Grundlagen sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und das Zensusgesetz 2021 (ZensG). Für das Statistische Landesamt hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt.

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