Wichtige Hinweise zur Hunde-Adoption aus dem Ausland
Viele Menschen möchten Hunden aus dem Tierschutz ein Zuhause geben, und dieses Engagement wird von den Behörden grundsätzlich begrüßt. Allerdings sind nicht alle Anbieter, die sich im Internet seriös darstellen, tatsächlich vertrauenswürdig. Ein aktueller Fall aus dem Rhein-Pfalz-Kreis verdeutlicht die Risiken: Ein aus Russland stammender Hund zeigte Verhaltensauffälligkeiten, wurde in Quarantäne genommen und verstarb. Bei ihm wurde der Tollwut-Erreger RABV nachgewiesen.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Mannheim wichtige Hinweise für Menschen zusammengestellt, die einen Hund aus dem Ausland adoptieren möchten. Vermittler, ob Organisationen oder Privatpersonen, müssen in Deutschland ansässig sein oder eine deutsche Adresse vorweisen können. Außerdem ist die sogenannte „§ 11-Erlaubnis“ des zuständigen Veterinäramts ein entscheidendes Dokument, das vor der Adoption vorgelegt werden muss.
Seriöse Vermittler bieten zudem die Möglichkeit, die Tiere vorab bei Pflegestellen kennenzulernen. Auch überregional agierende Tierheime in Deutschland können kontaktiert werden, müssen jedoch ebenfalls über eine „§ 11-Erlaubnis“ verfügen. Unter www.mannheim.de/verbraucherschutz stellt die Stadt ein Informationsblatt mit Empfehlungen bereit, um das Risiko der Einschleppung von Tierseuchen wie Tollwut zu minimieren.











