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Aktuelle Meldung zu Corona 03.02.2022

3. Februar 2022 | Corona Pandemie, Leitartikel, Mannheim

Aktuelle Meldung zu Corona 03.02.2022

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Impfen
3. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Landesregierung folgt STIKO-Empfehlung / Zweite COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen

(zg) 
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 40.918

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 03.02.2022, 16 Uhr, 412 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 40.918.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 38.751 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.750 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-selbsttests/

Informationen zu Corona und Antworten auf Fragen rund um Corona gibt es auch beim Corona-Helpdesk der Stadt Mannheim unter https://mannheim-coronahelpdesk.cfapps.eu10.hana.ondemand.com/index.html

Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Impfen

Impfangebote ab Februar: Montags bis samstags geöffnet

Ab Februar werden die Impfangebote von montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein. Aufgrund der veränderten Nachfrage am Wochenende bleiben ab Februar die städtischen Impfangebote sonntags geschlossen. Das gilt sowohl für das Kommunale Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten als auch für die Vor-Ort-Impfangebote ohne Termin und den Impfbus. Gleichzeitig werden einmal in der Woche die Öffnungszeiten im KIZ im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren verlängert. Beim „Langen Impfdonnerstag“ im KIZ im Rosengarten haben Mannheimerinnen und Mannheimer, die tagsüber keine Zeit haben, die Möglichkeit zur Immunisierung in den Abendstunden.

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung Mo-Sa zusätzlich ohne Termin von 12 bis 18 Uhr

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht von montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Am Donnerstag, 3. Februar, findet im KIZ im Rosengarten der dritte „Lange Impfdonnerstag“ bis 22 Uhr statt. Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird.

Mit Termin:

Die Termine stehen vorerst nur Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.

Ohne Termin:

Zusätzlich besteht montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Impfung ohne Termin für Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Für die Impfung ohne Termin wird eine gesonderte Warteschlange eingerichtet und es können Wartezeiten entstehen.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg.Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Es wird darum gebeten, die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung sowie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bund-aktualisiert-verordnung-impfstatus-von-geimpften-mit-johnson-johnson-aendert-sich/ zu beachten.

Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.
Das Impftelefon ist montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr für Impftermine zu erreichen.
Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.

Impfangebot im Universitätsklinikum: Ohne Termin in der Mittagspause

Ganz spontan und ohne Termin bietet der Impfpunkt im Universitätsklinikum Mannheim Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen („Booster“) in der Mittagspause an: Montags bis freitags von 12 bis 14 Uhr können sich dort Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen impfenden Hausarzt haben, ohne Termin gegen SARS-CoV-2 immunisieren lassen.

Zusätzlich sind auch weiterhin Impfungen zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 19.30 Uhr nach Online-Terminvereinbarung unter https://www.umm.de/impfpunkt/ möglich.

Der Impfpunkt am Universitätsklinikum in Haus 37, Ebene 1, ist ausschließlich über den Eingang West (am Neckarufer, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) zugänglich. Für den Zugang zur Impfung wird kein Corona-Test benötigt. Impflinge sollen ihre Krankenversichertenkarte und – soweit vorhanden – ihren Impfpass mitbringen.

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich einfach, spontan und ohne Termin impfen zu lassen:

Freitag, 4. Februar
Je 12 bis 18 Uhr

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Marktplatz G1, Mannheim, Impfbus
Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Samstag, 5. Februar
Je 12 bis 18 Uhr

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
City Airport, Seckenheimer Landstraße 172
Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Bitte beachten: Ab Sonntag, 6. Februar, bleiben die Impfangebote im KIZ Rosengarten, bei den Vor-Ort-Angeboten sowie im Impfbus bis auf Weiteres sonntags geschlossen.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg.Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Es wird darum gebeten, die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung sowie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bund-aktualisiert-verordnung-impfstatus-von-geimpften-mit-johnson-johnson-aendert-sich/ zu beachten.

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen

Impfaktionen im Auftrag der Stadt Mannheim

Impfaktionen bei Konkordien

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim, der Vesperkirche und Dr. Adelheid Weiss und Prof. Dr. Hagen Weiss mit Team wird es bei Impfaktionen bei Konkordien in den Räumen der evangelischen Studentengemeinde in R3, 3 die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus geben. Es werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen ohne Termin durchgeführt. Für Personen über 30 kommt der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unter 30 wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt. Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Es wird gebeten, Impfausweis, Personalausweis und Krankenkassenkarte mitzubringen.

Termine:
Samstag, 5. Februar: von 11 bis 13 Uhr

Impfstützpunkt mit Termin: Fardelystraße ab 5 Jahren

Im Impfstützpunkt in der Fardelystraße in der Neckarstadt-West sind Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) möglich. Es werden auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren angeboten. Termine und weitere Informationen unter: https://impftermine-mannheim.de/

Impfstützpunkt in der Waldpforte

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim gibt es beim Impfstützpunkt Dr. Nahed die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus. Die Impfungen finden ohne Termin in der Waldpforte 27-29 im Waldhof statt.

Öffnungszeiten
Dienstag: 14.30 – 21 Uhr
Donnerstag: 14.30 – 21 Uhr
Freitag: 14.30 – 21 Uhr
Samstag: 12 – 21 Uhr
Sonntag: 12 – 19 Uhr

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte

Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz , Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an [email protected] zu wenden.

3. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Landesregierung folgt STIKO-Empfehlung / Zweite COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen

Baden-Württemberg wird die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur zweiten Auffrischimpfung umsetzen – dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (3. Februar) in Stuttgart mit. Kurz zuvor hatte die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und diese ins Stellungnahmeverfahren gegeben. Demnach empfiehlt sie eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patientinnen-, Patienten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt). Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

„Unser Ziel ist und bleibt es, uns aus der Pandemie zu impfen und dabei gleichzeitig den besonders vulnerablen Personen den bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der formalen Umsetzung der hoffentlich bald vorliegenden offiziellen STIKO-Empfehlung zur zweiten Auffrischimpfung. Bis dahin bitte ich alle impfenden Stellen in ihrem Ermessen und im Rahmen der individuellen Patientenberatung ab heute eine zweite Auffrischimpfung zu ermöglichen“, so Lucha. „Wir sind im Land gut aufgestellt, um die vierte Impfung für besonders gefährdete Gruppen durchzuführen.“

Ergänzende Informationen

Die STIKO empfahl heute eine zweite Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen.
Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz nach der ersten Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion haben. Durch die zweite Auffrischimpfung soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken kann. Ein weiteres Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.

Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer zweiten Auffrischimpfung noch limitiert ist. Es wird jedoch angenommen, dass die zweite Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die erste Auffrischimpfung.

Beide Beschlussentwürfe sind mit den zugehörigen wissenschaftlichen Begründungen heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen zeitnah im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.

Quelle: Stadt Mannheim

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