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Amokfahrt – Haftbefehl wegen Mordes erlassen

5. März 2025 | Blaulicht, Leitartikel, Photo Gallerie

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg 

Nach Fahrt in Menschengruppe Haftbefehl wegen Mordes erlassen

Mannheim (ots)

Gegen den 40-Jährigen Mann, der am gestrigen Montag mit seinem Auto in der Mannheimer Innenstadt mehrere Menschen angefahren hat, wurde durch das Amtsgericht Mannheim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in elf Fällen erlassen.

Der 40-jährige deutsche Staatsangehörige, der zuletzt in Ludwigshafen gelebt hat, soll am 3. März 2025 gegen 12:15 Uhr mit seinem Pkw mit hoher Geschwindigkeit in der Mannheimer Innenstadt über die „Planken“ in Richtung Paradeplatz gefahren sein und hierbei mehrere Personen erfasst haben. Zwei der Opfer, eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann, erlagen trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen vor Ort ihren Verletzungen. Elf weitere Personen wurden verletzt, fünf davon schwer. Diese befinden sich noch in stationärer Behandlung in verschiedenen Krankenhäusern.

Der Tatverdächtige ließ sein Fahrzeug im Bereich des Quadrates E7 zurück und flüchtete zu Fuß in den Parkring. Kurz darauf wurde der 40-Jährige durch Polizeikräfte festgenommen. Vor seiner Festnahme hatte der Mann versucht, sich durch einen Schuss in den Mund mit einer Schreckschusswaffe das Leben zu nehmen.

Der Tatverdächtige wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus verbracht und konnte anschließend in eine Gewahrsamseinrichtung der Polizei überführt werden. Er wurde am heutigen Nachmittag dem zuständigen Haft- und Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mannheim vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Mannheim beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Bei seiner Vorführung vor den Haftrichter machte der Tatverdächtige keine Angaben, sodass sein Motiv für die Tat weiterhin unklar ist. Auch ergaben sich aus der Durchsuchung seiner Wohnung in Ludwigshafen keinerlei Hinweise auf die Beweggründe oder ein Motiv. Die bisherigen Ermittlungen haben Hinweise auf psychische Vorerkrankungen ergeben und deuten demnach daraufhin, dass sich der Tatverdächtige in einem psychischen Ausnahmezustand befand.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen handelte der Mann allein. Namen von mutmaßlichen Mittätern, die insbesondere in den Sozialen Medien verbreitet werden, sind entweder frei erfunden oder haben offensichtlich keinen Bezug zu dem Tatverdächtigen und der Tat.

Die bei dem Mann, in seinem Fahrzeug und in seiner Wohnung sichergestellten Gegenstände, wie die Schreckschusswaffe, schriftliche Unterlagen und digitale Datenträger werden derzeit kriminaltechnisch untersucht und ausgewertet.

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