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Baden-Württemberg: Mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2020

18. Juni 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Politik, Wirtschaft

Weniger Unternehmensinsolvenzen im April 2020 – Corona spiegelt sich noch nicht wider

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden im ersten Quartal 2020 bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg 2 496 Insolvenzverfahren von Unternehmen und Privatpersonen beantragt, das waren 182 Verfahren oder 6,8 % weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Im 1. Quartal 2020 wurden insgesamt 489 Unternehmensinsolvenzen angemeldet, das war gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal ein Zuwachs um 34 Verfahren oder 7,5 %. Neben den Unternehmen beantragten auch 2 007 Privatschuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, das waren 216 Verfahren bzw. 9,7 % weniger als im entsprechendem Vorjahresquartal. 1 251 oder 62,3 % dieser Privatinsolvenzen wurden von Verbrauchern, so beispiels­weise Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslosen oder Auszubildenden gestellt. In den übrigen 756 Fällen handelte es sich um Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätiger, also von abgemeldeten, nicht mehr aktiven Unternehmen, sowie ehemals vollhaf­tende Gesellschafter von Personengesellschaften, Nachlässen und Gesamtgutver­fahren1.

Im April 2020 wurden nach ersten vorläufigen Ergebnissen sowohl von den Unternehmen (–15,5 %) wie auch von Privatpersonen (–19,1 %) deutlich weniger Insolvenzanträge gestellt als im gleichen Monat des Vorjahres. Die durch die Corona-Pandemie verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich in der Entwicklung der Insolvenzverfahren in Baden-Württemberg damit bisher nicht wider. Dies ist auch nicht überraschend, da grundsätzlich zwischen dem Antrag eines Insolvenzverfahrens, der Entscheidung bei Gericht und der Erfassung des Verfahrens in der Statistik eine gewisse Bearbeitungszeit notwendig ist, die sich durch den Shutdown und den damit einhergehenden eingeschränkten Arbeitszeiten noch verlängert haben dürfte. Zudem dürften die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen und die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis vorerst zum 30. September 2020 eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindern.

1Unter dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen verstanden, das die Ehegatten in die Ehe einbringen und während der Ehe erwerben. Es handelt sich um gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Gesamtgutinsolvenzverfahren zählen zu den Sonderinsolvenzverfahren.

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