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Beschwerde im Zulassungsverfahren zur 3.Liga

23. April 2019 | Mannheim, SV Waldhof Mannheim 07

Der SV Waldhof Mannheim hat am heutigen Tag fristgerecht Beschwerde gegen die erste Entscheidung des DFB im Zulassungsverfahren zur 3. Liga der Saison 2019/20 eingelegt. Laut erster Entscheidung des DFB hat der SV Waldhof Mannheim neben einer Bedingung noch weitere Auflagen für die Teilnahme an der 3. Liga-Saison 2019/20 zu erfüllen.

„Das Beschwerdeverfahren ist gängige Praxis. In der heutigen Beschwerde, welche wir der DFB Zentralverwaltung übermittelt haben, wurde die Erfüllung der Bedingung mittels entsprechendem Tatsachenvortrag, entsprechenden Nachweisen und einer Bestätigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers nachgewiesen, sodass unserer Meinung nach nichts gegen eine Erteilung der Zulassung zur 3.Liga 2019/20 spricht. Die uns zudem gestellten Auflagen wurden bereits überwiegend abgearbeitet.“

Durch die nunmehr erfolgte Erfüllung der Bedingung innerhalb der einwöchigen Beschwerdefrist, kann die bedingungslose Zulassung unmittelbar durch die DFB Zentralverwaltung bestätigt werden ohne das hierüber der Zulassungsbeschwerdeausschuss nach der Saison zu entscheiden hat.

Neben der Bedingung, welche einer Zulassung zur 3.Liga entgegenstehen würde, wurden noch weitere Auflagen erteilt, deren Erfüllung bis zum 28.05.2019 und 28.06.2019 entsprechend nachzuweisen ist. Die bis zum 28.05.2019 noch zu erfüllenden Auflagen sind der Einbau einer Rasenheizung, die Vorlage einer Bestätigung über die Gültigkeit des aktuellen Sicherheitskonzeptes in der 3.Liga und eine rechtsverbindliche Erklärung bzgl. des Urteils des DFB Bundesgerichts in Bezug auf die Verlegung des Fanbereichs. Ersatzweise des Einbaus einer Rasenheizung bis 28.05.2019 wurde gemeinsam mit der Stadt Mannheim ein Ausnahmeantrag beim DFB gestellt, über welchen der DFB noch zu entscheiden hat.

Weitere bis zum 28.06.2019 zu erfüllende Auflagen sind insbesondere im infrastrukturellen Bereich und betreffen unter anderem die Flutlichtanlage, Beschallungsanlage und Videoanlage im Carl-Benz Stadion. Zudem wird im organisatorischen Bereich die Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung bzgl. der Nutzung und Organisation der Otto Siffling Tribüne und der Zutrittsberechtigungen außerhalb von Spieltagen gefordert.

Im Zulassungsverfahren wird die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Vereine überprüft – ähnlich des Lizenzierungsverfahrens in der Bundesliga und 2. Bundesliga. Die eingereichten Unterlagen folgen festen Vorgaben, die Prüfung für die 3. Liga unterliegt dem DFB. Das Zulassungsverfahren soll einen ordnungsgemäßen Ablauf der Folgesaison im finanziellen und technisch-organisatorischen Bereich (zum Beispiel Stadioninfrastruktur) gewährleisten. Bedingungen sind vom betreffenden Klub im Laufe des Zulassungsverfahrens zu erfüllen, um überhaupt die Zulassung für die neue Saison zu erhalten. Auflagen werden im Zulassungsverfahren erteilt und führen beim Verstoß zu entsprechenden Sanktionen.

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