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Besucherandrang an Mannheimer Seen: Intensive Kontrollen und Appell an Vernunft

30. Juli 2020 | Freizeit, Gesellschaft, Leitartikel, Mannheim

Symbolfoto: Rhein-Neckar-Aktuell

Sommerliche Temperaturen, Ferienbeginn und Corona-bedingt teils geschlossene oder eingeschränkte Freibäder im Umland: Da die öffentlichen Seen in Rheinau und Vogelstang aktuell viele Sonnenhungrige anziehen, appelliert die Stadt Mannheim erneut an die Besucherinnen und Besucher der Seen, die anhaltende Infektionslage aufgrund von Covid-19 nicht zu vergessen und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

„Seit Pandemie-Beginn stehen wir als Stadt vor der großen Herausforderung, Regelungen vorzugeben, die so viel Schutz wie möglich und so wenige Einschränkungen wie nötig mit sich bringen“, erläutert Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht. „In den letzten Tagen haben wir uns daher intensiv mit der Fragestellung bzgl. des Umgangs mit dem Aufenthalt von Menschen an öffentlichen Badeseen befasst. Besuchergrenzen in Freibädern, Verdrängungseffekte durch geschlossene Bäder in umliegenden Gemeinden sowie weitere Folgen des Corona-Virus wie beispielsweise Reisebeschränkungen oder finanzielle Einbußen, durch die in diesem Jahr viele Menschen zu Hause bleiben, haben die Situation an den Seen extrem verschärft. Das alles muss berücksichtigt werden – gleichzeitig wollen wir den Menschen aber natürlich auch Ausweichmöglichkeiten bieten.“

Das Baden an öffentlichen Badeseen ist daher weiterhin grundsätzlich erlaubt – unter Einhaltung der entsprechenden Regeln:
Laut Corona-Verordnung des Landes dürfen sich maximal 20 Personen im öffentlichen Raum treffen, ohne zwingend untereinander jeweils den Abstand von 1,5 Metern einhalten zu müssen. Mehr Personen dürfen weiterhin zusammenkommen, wenn es sich bei den teilnehmenden Personen ausschließlich um direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) sowie Geschwister mit Nachkommen handelt oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören. Ebenso ausgenommen sind die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der genannten Personen. Wo immer möglich, ist zu anderen Personengruppen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Neben der Corona-Verordnung des Landes gelten weiterhin die Regelungen der städtischen Polizeiverordnung. So weist die Stadt Mannheim erneut darauf hin, dass Grillen verboten ist, sobald der Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 oder höher erreicht hat. Dies ist laut Deutschem Wetterdienst in den kommenden Tagen vorerst bis einschließlich Samstag, 1. August, der Fall.

Stadt und Polizei werden, wie bereits am vergangenen Wochenende, auch in den kommenden Tagen am Vogelstangsee und Rheinauer See Schwerpunktkontrollen durchführen und die Einhaltung der Corona-Regelungen sowie die der Polizeiverordnung überprüfen. Hierzu zählt auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs rund um die Badeseen. So wurden beispielsweise allein am vergangenen Wochenende mehr als 500 Falschparker geahndet und gut zwei Dutzend Verwarngelder wegen unerlaubten Grillens verhängt.

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