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Bewohnerparken und Parkraumbewirtschaftung ab Januar 2027 in der Neckarstadt-West

21. September 2026 | Das Neueste, Gesellschaft, Mannheim, Politik, Verkehr und Mobilität

Die Verwaltung führt zum 1. Januar 2027 das Bewohnerparken und eine Parkraumbewirtschaftung in der Neckarstadt-West ein. Grundlage für die Ausführung ist der Beschluss des gemeinderätlichen Ausschusses für Umwelt und Technik (V012/2021). 

Verkehrsbürgermeister Ralf Eisenhauer betont: „Ziel ist es, die Parkraumsituation im Quartier zu verbessern und insbesondere den Menschen, die dort wohnen, die Parkraumsuche zu erleichtern. Gleichzeitig soll der sogenannte Parksuchverkehr reduziert werden. Weniger Fahrzeuge auf Parkraumsuche tragen zu einer höheren Verkehrssicherheit und einer besseren Aufenthaltsqualität im Quartier bei.“  

An alle Bürgerinnen und Bürger der Neckarstadt-West verteilt die Stadt Mannheim in den nächsten Tagen Informationsschreiben mit weiteren Informationen. Im Rahmen der Vorbereitungen für die Maßnahme werden bereits im Vorfeld neue Verkehrszeichen und Parkscheinautomaten aufgestellt, diese sind aber erst ab dem 01. Januar 2027 gültig! 
 
Bewohnerparkausweis für Bewohnende 
Wer in einer Bewohnerparkzone wohnt und dort sein Fahrzeug regelmäßig abstellen möchte, benötigt künftig einen Bewohnerparkausweis. Dieser kann online unter www.mannheim.de/de/buerger-sein/bewohnerparken beantragt werden.  Die aktuellen Gebühren betragen 63,75 Euro für sechs Monate beziehungsweise 127,50 Euro für zwölf Monate. 

Mit einem gültigen Bewohnerparkausweis ist das Parken innerhalb der zugewiesenen Bewohnerparkzone entsprechend der jeweils geltenden Regelungen möglich. Personen ohne Bewohnerparkausweis können nur unter Beachtung der ausgeschilderten Parkzeiten und Gebühren weiterhin parken. 

Der Bewohnerparkausweis kann ab sofort beantragt werden. 
 
Neue Parkregelungen im Stadtteil 
Die konkrete Bewohnerparkzone können Bürgerinnen und Bürger den ebenfalls zugesendeten und veröffentlichten Übersichtsplänen (Zone 10.1 oder Zone 10.2) entnehmen. 
Zusätzlich werden verschiedene Formen des bewirtschafteten Parkens eingeführt: 
Kurzzeitparken in ausgewählten Straßen, wie z.B. der Mittelstraße: 0,50 Euro je angefangene 15 Minuten von 9 bis 18 Uhr (Montag bis Freitag) bzw. 9 bis 14 Uhr (an Samstagen) 
Tagesparken in der südlichen Dammstraße und auf dem Parkplatz am Neckargarten: 8 Euro pro Tag.

Weitere Informationen können der Seite mit Fragen und Antworten (FAQ) entnommen werden: www.mannheim.de/faq-parken-neckarstadt-west 
 
Hintergrund 
In der Neckarstadt-West besteht seit Jahren ein hoher Parkdruck. Da nur wenige private Stellplätze vorhanden sind, werden die öffentlichen Parkflächen nicht nur von Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt, sondern auch von Pendlerinnen und Pendlern, Besucherinnen und Besuchern sowie Personen, die nicht im Stadtteil leben. Dies führt häufig zu einer angespannten Parksituation und einer aufwendigen Parkplatzsuche. 

Der Beschluss des Gemeinderatsausschusses sieht die Umsetzung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts im Gebiet zwischen Dammstraße, B 44, Zeppelinstraße und Waldhofstraße vor.  

Gleichzeitig wurde auf Anordnung des Landes das Gehwegparken neu geordnet. In der Neckarstadt-West werden deshalb- wo möglich- legale Parkstände auf dem Gehweg markiert. Dabei müssen insbesondere ausreichende Gehweg- und Fahrgassenbreiten sowie die Erreichbarkeit für Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr gewährleistet bleiben. Wo diese Anforderungen nicht eingehalten werden können, kann das bisher geduldete Parken im Seitenraum nicht legalisiert werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: www.mannheim.de/gehwegparken 

Die Einführung des Bewohnerparkens ist zugleich Bestandteil des Masterplans Mobilität 2035+ der Stadt Mannheim. Ziel ist es, den begrenzten öffentlichen Parkraum besser zu ordnen und die unterschiedlichen Anforderungen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Besuchenden, Gewerbetreibenden, Kundschaft sowie des Lieferverkehrs angemessen zu berücksichtigen.

Quelle: Stadt Mannheim

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