Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 27. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt

22. August 2024 | Das Neueste, Gesundheit, Natur & Umwelt

Nachdem am 8. August die Blauzungenkrankheit bei Schafen im Rems-Murr-Kreis ausgebrochen ist, wurde die Tierseuche nun auch in mehreren Tierbeständen im Rhein-Neckar-Kreis amtlich festgestellt.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb in den betroffenen Betrieben entsprechende Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen angeordnet.

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft, aber auch Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.

Bereits mit dem ersten Ausbruch in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das gesamte Land zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Das Restriktionsgebiet ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten. Innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums muss anhand von Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus zirkuliert. Erst danach kann Baden-Württemberg wieder den Antrag auf BTV-Freiheit bei der EU stellen.

Viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe sind dringend aufgerufen, empfängliche Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg und auch in andere nicht BTV-freie Gebiete ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich ist, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Der Transport muss allerdings 48 Stunden vorher beim Schlachtbetrieb angemeldet werden und von einer Tierhaltererklärung begleitet sein.

Weitere Informationen und entsprechende Formulare stehen unter www.rhein-neckar-kreis.de/blauzungenkrankheit bereit.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar

Afrikanische Schweinepest: So schützt der Zoo Heidelberg seine Schweine

Das könnte Sie auch interessieren…

Brandgeschehen im Kranichweg: Ursache weiterhin unklar

Die Ermittlungen zur Ursache des Brandes im Kranichweg dauern an. Ein Brandermittler des Polizeireviers Heidelberg-Süd führt die Untersuchungen fort. Am 26. Dezember 2025, kurz vor 11:00 Uhr, bemerkte ein Anwohner erneut Rauch aus dem betroffenen Anwesen. Die...

Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen in Heidelberg

Es kam am 25. Dezember 2025 um 18:20 Uhr auf der Peterstaler Straße in Heidelberg zu einem Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen. Nach ersten Erkenntnissen befuhr eine 66-jährige Opelfahrerin den Sitzbuchweg in Richtung Neckar und wollte nach links auf...

Gefährliche Körperverletzung in Heidelberger Altstadt

In der Heidelberger Altstadt kam es am frühen Donnerstagmorgen gegen 01:30 Uhr zu einer gefährlichen Körperverletzung. Zwei 28-jährige Männer gerieten in einer Bar in der Unteren Straße mit einer fünf- bis sechsköpfigen Gruppe in einen verbalen Streit, der in eine...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert