Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 08. Oktober 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt

22. August 2024 | Das Neueste, Gesundheit, Natur & Umwelt

Nachdem am 8. August die Blauzungenkrankheit bei Schafen im Rems-Murr-Kreis ausgebrochen ist, wurde die Tierseuche nun auch in mehreren Tierbeständen im Rhein-Neckar-Kreis amtlich festgestellt.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat deshalb in den betroffenen Betrieben entsprechende Quarantäne- und veterinärmedizinische Maßnahmen angeordnet.

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft, aber auch Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.

Bereits mit dem ersten Ausbruch in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das gesamte Land zum BTV-Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt. Das Restriktionsgebiet ist mindestens zwei Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten. Innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums muss anhand von Monitoring-Untersuchungen nachgewiesen werden, dass kein BTV-Virus zirkuliert. Erst danach kann Baden-Württemberg wieder den Antrag auf BTV-Freiheit bei der EU stellen.

Viehhaltende Landwirtschaftsbetriebe sind dringend aufgerufen, empfängliche Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg und auch in andere nicht BTV-freie Gebiete ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich ist, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist. Der Transport muss allerdings 48 Stunden vorher beim Schlachtbetrieb angemeldet werden und von einer Tierhaltererklärung begleitet sein.

Weitere Informationen und entsprechende Formulare stehen unter www.rhein-neckar-kreis.de/blauzungenkrankheit bereit.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar

Afrikanische Schweinepest: So schützt der Zoo Heidelberg seine Schweine

Das könnte Sie auch interessieren…

Sperrung des Neuen Messplatzes vom 20. bis 28. Oktober 2026 wegen Kerwe

Neuer Messplatz wegen Schwetzinger Kerwe gesperrt Sperrung vom 20. bis 28. Oktober – mehrere Angebote vorübergehend nicht nutzbar Wegen der Schwetzinger Kerwe wird der Neue Messplatz von Dienstag, 20. Oktober, bis Mittwoch, 28. Oktober 2026, vollständig gesperrt. Die...

Unfall mit mehreren Verletzten

Vier Fahrzeuge bei Unfall auf L637 beteiligt Zwei Autofahrer leicht verletzt, zwei Kinder bleiben körperlich unverletzt Nach einem Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen war die L637 am Dienstagmorgen zeitweise vollständig gesperrt. Die Unfallstelle konnte...

Öffentlichkeitsfahndung nach 17-Jähriger

17-Jährige aus Jugendhilfeeinrichtung in Mannheim vermisst Jugendliche seit 26. September nicht zurückgekehrt – Polizei bittet um Hinweise Seit Samstag, 26. September 2026, wird eine 17-Jährige aus Mannheim vermisst. Die Jugendliche verließ gegen 12.30 Uhr eine...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise