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BW: Über 129 000 Hilfen zur Erziehung im Land

4. Januar 2019 | Allgemeines, Bildung, Gesellschaft, Wirtschaft, Wohnungsmarkt

Steigerung um 3 % im Vergleich zum Vorjahr

Foto: StaLa

BW. (zg)  Im Jahr 2017 wurden nach Feststellung des Statistischen Landesamtes 129 046 erzieherische Hilfen ambulant, teilstationär oder außerhalb des Elternhauses durchgeführt (beendete und am Jahresende andauernde Hilfen). Damit stieg die Zahl der Hilfen zur Erziehung gegenüber 2016 um 3 719 oder 3 %. Die Kinder- und Jugendhilfe bietet ein breites Spektrum erzieherischer Hilfen an, wenn junge Menschen unter 27 Jahren ihre Probleme nicht alleine oder mit Hilfe ihrer Familie bewältigen können.

Anteil ambulanter und teilstationärer Hilfen annähernd stabil

90 099 Hilfen wurden in ambulanter und teilstationärer Form, also unter Verbleib des jungen Menschen in der Familie, in Anspruch genommen. Das waren 2 284 Hilfen mehr als 2016, was einem Anstieg von 2,6 % entspricht.

  • Erziehungsberatung haben im vergangenen Jahr 57 632 junge Menschen entweder allein, mit ihren Eltern oder mit ihrer Familie in Anspruch genommen. Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen spielen eine wichtige Rolle als erste Anlaufstelle.
  • Von Sozialer Gruppenarbeit profitierten 4 741 Heranwachsende. Sie erhielten in Übungs- oder Erfahrungskursen Hilfestellungen, um Entwicklungsauffälligkeiten und Verhaltensprobleme durch soziales Lernen in der Gruppe zu überwinden.
  • Erziehungsbeistände greifen Heranwachsenden beim Bewältigen von Entwicklungsproblemen unter die Arme und fördern ihre Selbständigkeit. 2017 erhielten 4 922 junge Menschen Unterstützung durch einen Erziehungsbeistand.

    Foto: StaLa

  • Betreuungshelfer werden im Gegensatz zum Erziehungsbeistand in der Regel aufgrund richterlicher Weisung tätig. 1 556 junge Menschen wurden 2017 durch Betreuungshelfer unterstützt.
  • Im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe suchen Fachkräfte Familien in ihrer häuslichen Umgebung auf und begleiten sie intensiv bei der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder, beim Bewältigen von Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen. 2017 wurden 13 011 Familien mit insgesamt 26 660 Kindern betreut.
  • Bei der Erziehung in einer Tagesgruppe werden Kinder und Jugendliche schulisch gefördert und in ihrem sozialen Lernen unterstützt. Familie, Schule und Tagesgruppe arbeiten dabei zusammen, so dass keine Trennung von der Familie erforderlich ist. Die Heranwachsenden sind am Wochenende und in den Ferien zu Hause. 2017 wurden 2 712 Jungen1 und 808 Mädchen unter 18 Jahren in einer Tagesgruppe unterstützt.
  • Flexible Hilfen in vorrangig ambulanter oder teilstationärer Form (sonstige erzieherische Hilfen) wurden 4 717 mal gewährt. Sie richteten sich an 2 986 junge Menschen oder erreichten als familienorientierte Maßnahme 1 731 Familien.

Deutlich mehr Hilfen außerhalb des Elternhauses

Foto: StaLa

Maßnahmen außerhalb des Elternhauses werden von der Kinder- und Jugendhilfe angeboten, wenn sich Entwicklungs- oder Beziehungsprobleme nicht durch ambulante oder teilstationäre Hilfeformen bewältigen lassen und die räumliche Trennung von Eltern und Kindern notwendig wird. 2017 wurden 25 858 Hilfen außerhalb der Familie gewährt. Damit stieg die Zahl dieser Hilfen gegenüber dem Vorjahr um 3 %.

  • In einer Vollzeitpflegestelle befanden sich 9 216 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. 75 % wurden von einer fremden Familie betreut, 25 % von Großeltern oder sonstigen Verwandten.
  • In Heimerziehung oder in einer anderen betreuten Wohnform lebten 14 359 junge Menschen. 72 % davon waren Jungen und junge Männer. Bei 63 % aller Betroffenen stammte mindestens ein Elternteil aus dem Ausland.
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung erhalten junge Menschen in besonderen Problemlagen ab 10 Jahren, die durch andere Angebote der Jugendhilfe nicht erreicht werden konnten. 2017 war dies bei 1 281 Heranwachsenden der Fall.
  • Flexible Hilfen in vorrangig stationärer Form, wie zum Beispiel Kurzzeitpflege, wurden 1 002 mal gewährt.

Komplettiert wird die Jahresbilanz zu den 2017 in Baden-Württemberg gewährten Hilfen zur Erziehung durch 10 496 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und 2 593 ergänzende bzw. sonstige (flexible) erzieherische Hilfen.

1Junge Menschen mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

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