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Das Gesundheitsamt informiert: Vor Inbetriebnahme öffentlicher Gebäude Trinkwasserinstallationen ausreichend spülen

25. April 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Ludwigshafen, Mannheim

Symbolfoto: Marvin Riess

Bedingt durch die Corona-Krise waren oder sind noch viele öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Sporthallen usw. bis voraussichtlich 3. Mai 2020 geschlossen. Im Zuge der sukzessiven Wiedereröffnung dieser Gebäude muss die Trinkwasserinstallationen vor Inbetriebnahme ausreichend gespült werden. Wichtig ist dabei eine Spülung des Kalt- und Warmwassernetzes. Dezentrale Boiler und Durchlauferhitzer sollten rechtzeitig wieder in Betrieb genommen, maximal erhitzt und gespült werden. Bei Gebäuden mit einer zentralen Warmwasseraufbereitung sollte die Warmwasserspeichertemperatur (>60°C) kontrolliert werden. „Wenn diese Maßnahmen durchgeführt worden sind, ist eine außerplanmäßige Beprobung des Trinkwassers nur erforderlich, wenn farbliche, geschmackliche oder geruchliche Abweichungen festgestellt werden“, erläutert Stefan Kramer vom Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist.

Für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile bestehe weiterhin die Notwendigkeit einer regelmäßigen, kalt- und warmwasserseitigen Spülung alle Zapfstellen. Die Stagnationzeit sollte dabei nicht mehr als 72 Stunden betragen.

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