Leinenpflicht im Spinelli-Park – Stadt Mannheim weist auf Artenschutz hin
Die Stadt Mannheim weist erneut darauf hin, dass im gesamten Spinelli-Park eine Leinenpflicht für Hunde gilt. Hintergrund sind wiederholte Meldungen über frei laufende Hunde – auch in besonders geschützten Bereichen des Parks.
Besonders betroffen sind die umzäunten Artenschutz-Zonen, die als Rückzugsorte für seltene Tier- und Pflanzenarten dienen. Dort gelten klare Regeln:
- Im gesamten Spinelli-Park müssen Hunde an der kurzen Leine geführt werden.
- Drei kleinere umzäunte Artenschutz-Zonen dürfen grundsätzlich nicht betreten werden.
- Die große Artenschutz-Zone darf betreten werden, allerdings nur auf den vorgesehenen Wegen und ebenfalls nur mit angeleinten Hunden.
Wer gegen diese Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Die Stadt reagiert nun mit zusätzlichen Hinweisschildern sowie verschlossenen Toren an den kleineren Schutzbereichen. Diese Flächen seien in der Vergangenheit mehrfach als Hundetrainingswiesen genutzt worden.
Auch Naturschützer zeigen sich besorgt. Anna Maier vom NABU Mannheim berichtet, dass Ende April ein seltenes Steinschmätzer-Paar im Park beobachtet wurde. Bereits einen Tag später hätten dort wieder Hunde frei herumlaufen können. Gerade während der Brut- und Zugzeiten seien viele Vogelarten besonders störungsempfindlich.
Der Spinelli-Park gilt als wichtiger Lebensraum für bedrohte Arten wie die Haubenlerche, die in Mannheim nur noch selten vorkommt. Die Stadt ist verpflichtet, diese Arten zu schützen. Sollte dies nicht gelingen, könnte das Regierungspräsidium Karlsruhe sogar eine Sperrung der großen Artenschutz-Zone für Besucher anordnen.
Für Hundehalter gibt es in Mannheim mehrere ausgewiesene Hunde-Auslaufwiesen, unter anderem auf der Vogelstang, in der Schwetzingerstadt/Oststadt, in der Neckarstadt-West sowie auf der Rheinau.
Grafik: Stadt Mannheim












