Tier-, Pflanzen- und Biotoperfassungen in Mannheim 2026
Die Erfassungen erfolgen im Rahmen mehrerer Monitoringprogramme:
-
FFH-Monitoring (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU): Deutschland ist verpflichtet, den Erhaltungszustand von Arten von gemeinschaftlichem Interesse regelmäßig zu überwachen und die Ergebnisse an die EU zu melden. Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil des bundesweiten Stichprobenmonitorings. Die Lage der Stichprobenflächen wird zufällig ausgewählt. Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein.
-
Fledermausmonitoring: Es werden Daten zu Beständen ausgewählter Waldfledermausarten erhoben, um die Kenntnisse über diese bedrohte Artengruppe zu verbessern.
Die Erhebungen werden von beauftragten Fachpersonen der LUBW durchgeführt, die entsprechend § 52 NatSchG grundsätzlich befugt sind, Grundstücke im Außenbereich zu betreten. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die Kartierer führen eine Bescheinigung mit sich, die Ergebnisse bleiben anonym, und es erfolgt keine Zuordnung zu Grundstückseigentümerinnen oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen.
Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten und Lebensräume und kann je nach Wetterbedingungen variieren. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie und deren Umsetzung in Baden-Württemberg sind auf der Website der LUBW verfügbar: FFH-Richtlinie.











